Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Das deutsche Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens (GDNG) trat am 26.03.2024 in Kraft.
Datenweiterverarbeitung zur Förderung der Patientensicherheit
Gemäß § 6 GDNG ist den Kranken- und Pflegekassen in Deutschland die Weiterverarbeitung und Auswertung von Gesundheitsdaten ihrer Versicherten zukünftig zu gesetzlich bestimmten Zwecken erlaubt, wenn kein individueller Widerspruch des Versicherten gemäß § 25b Abs. 3 SGB V vorliegt. Gemäß § 25b Abs. 7 SGB V gilt hier ebenfalls ein gesetzliches Diskriminierungsverbot wie bei der Nutzung oder Nichtnutzung der elektronischen Patientenakte.
Hinweise auf konkrete Gesundheitsgefährdung, das konkrete Risiko einer Erkrankung oder einer Pflegebedürftigkeit oder das Vorliegen einer Impfindikation
Wenn bei der zukünftigen Auswertung der Gesundheitsdaten durch die eigene Krankenkasse eine konkrete Gesundheitsgefährdung, das konkrete Risiko einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit oder das Vorliegen einer Impfindikation identifiziert wird, dann ist der betroffene Versicherte umgehend in präziser, transparenter, verständlicher Weise und in einer klaren und einfachen Sprache darauf hinzuweisen. Diese neue Regelung soll - wie die kostenlos angebotenen Vorsorgeuntersuchungen (z.B. beim Zahnarzt; bei der Gynäkologie; Darmspiegelung, Mammografie; Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche gemäß § 26 SGB V) - der Prävention von schwereren Krankheiten und Behinderungen dienen. Sie ist in § 25b Abs. 4 SGB V gesetzlich geregelt. Jeder Versicherte besitzt ein Widerspruchsrecht gegen diese Datenauswertung und gegen die Gesundheitshinweise von der eigenen Krankenkasse dank des Rechts auf einen freien Willen in den eigenen Gesundheitsbelangen.
Rechtsbetreuende mit den Aufgabenkreisen Postkontrolle und Gesundheitssorge würden diese Hinweise von der Krankenkasse des Betreuten stellvertretend erhalten. So könnten sie dann gegebenenfalls bei Einwilligung des Betreuten notwendige Heilbehandlungen veranlassen.
gemeinwohlorientierte Forschungsprojekte mit deutschen Gesundheitsdaten
Wenn zukünftig in einem Forschungsprojekt der „Digital Humanities“ Gesundheitsdaten auf Grundlage des deutschen Gesundheitsdatennutzungsgesetzes ohne die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen verarbeitet werden, muss dieses Forschungsprojekt vor Beginn der Datenverarbeitung in einem von der Weltgesundheitsorganisation anerkannten Primärregister für klinische Studien oder in einer entsprechenden Form international registriert werden. Innerhalb von 24 Monaten nach Abschluss dieses (gemeinwohlorientierten) Forschungsprojekts müssen die Forschungsergebnisse dann in anonymisierter Form und in einer für die Allgemeinheit zugänglichen Weise veröffentlicht werden. Ausnahmen von dieser Registrierungs- und Publikationspflicht sind gemäß § 8 GDNG zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen Deutschlands gemäß § 3 IFG möglich.
Zu diesen schützenswerten öffentlichen Belangen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (§ 3 IFG) gehören internationale Beziehungen, militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr, Belange der inneren und äußeren Sicherheit, Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden, Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle, Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr, die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens und weitere schützenswerte Belange.
Was sind „Digital Humanities“?
Forscherinnen und Forschern stehen global stetig wachsende Mengen an rechtmäßig auswertbaren Forschungsdaten zur Verfügung. Deshalb wird an vielen Universitäten der neue Master-Studiengang „Digital Humanities“ angeboten. Jede westlich orientierte Universität kann ihr eigenes Masterprofil entwickeln, da Forschung und Lehre hier frei sind (vergleiche Art. 5 Abs 3 GG).
„Digital Humanities“ werden von Studierenden immer parallel zu ihrem jeweiligen Fachstudium belegt und garantieren eine zusätzliche professionelle IT-Ausbildung. Die riesigen Datenmengen erfordern heute computergestützte Verfahren zur Modellierung, Verarbeitung, Analyse und Publikation der Daten. Dazu sind Arbeitsweisen aus der Informatik und quantitative Techniken aus den Sozial- und Naturwissenschaften notwendig.
Siehe auch
- Gesetzgebung in Deutschland
- Datenschutz
- IT-Sicherheit
- Geheimhaltungspflicht
- Begleitforschung
- Vulnerabilität
- MDK-Gutachten
- Was ist neu?
- Heilbehandlung
- Schweigepflicht
- Medikationsplan
- Globales Nachhaltigkeitsziel 10