Begleitforschung
Begleitforschung zum Betreuungsrecht
- Abschlussbericht Qualität in der rechtlichen Betreuung; 2018
- Zum Forschungsvorhaben für betreuungsvermeidende Hilfen (BMJV)
- Stellungnahme des Betreuungsgerichtstages
- Stellungnahme des BdB zum o.g. Abschlussbericht
- Große Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen vom 30.6.2010 zur Praxis des Betreuungsrechtes, Bt-Drs. 17/2376
- Bericht über das Projekt "Betreuungsoptimierung durch soziale Leistungen (BEOPS)" - eine Untersuchung in Schwerin 2008 und 2009
- Aktuelle Antwort der Landesregierung zur Betreuungssituation in NRW (Sept. 2009)
Klinische Krebsregister
Das deutsche Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG) hat dazu geführt, dass die deutschen Bundesländer eigene Landeskrebsregistergesetze erlassen haben. Diese Landesgesetze sollen der Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung der Krebspatientinnen und -patienten in ihrem jeweiligen Bundesland dienen (siehe § 65c SGB V). Die klinische Krebsregistrierung erfolgt auf der Grundlage des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland zur Basisdokumentation für Tumorkranke. Die Daten sind zu Forschungszwecken jährlich landesbezogen auszuwerten (vergleiche: Gesundheitsdatennutzungsgesetz).
Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland
Gemäß § 63 SGB V können Krankenkassen und ihre Verbände im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung Modellvorhaben vereinbaren. Dazu schließen sie Verträge mit geeigneten Leistungserbringern gemäß § 64 SGB V ab. Folgende mögliche Modellvorhaben werden gesetzlich unterschieden:
- Modellvorhaben zur Arzneimittelversorgung gemäß § 64a SGB V
- Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen gemäß § 64b SGB V
- Modellvorhaben zum Screening auf 4MRGN (multiresistente Keime) gemäß § 64c SGB V
- Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte gemäß § 64d SGB V
- Modellvorhaben zur Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung gemäß § 64e SGB V
Für diese jeweiligen Modellvorhaben müssen die Krankenkassen oder ihre Verbände gemäß § 65 SGB V die Begleitforschung und Auswertung für die Allgemeinheit veranlassen.
Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung in Deutschland
Im Zeitraum von 2025 bis 2028 fördert der Spitzenverband Bund der Pflegekassen regionalspezifische Modellvorhaben für innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden vor Ort und im Quartier gemäß § 123 SGB XI für vier Jahre befristet. Für diese jeweiligen Modellvorhaben müssen die Modellträger gemäß § 124 SGB XI auch die Begleitforschung und Auswertung vorsehen.
Weitere mögliche Modellvorhaben zur besseren pflegerischen Versorgung oder sogar zur Rehabilitation der Patienten sind:
- Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur gemäß § 125 SGB XI
- Modellvorhaben zur Erprobung von Telepflege gemäß § 125a SGB XI
- Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation gemäß § 11 SGB IX
Bücher im Bundesanzeiger-Verlag
- Sellin u.a.: Qualität, Aufgabenverteilung und Verfahrensaufwand bei rechtlicher Betreuung; Rechtstatsachenforschung, Köln 2003 (vergriffen)
Zeitschriftenbeiträge
- Ackermann: Die Evaluation des 2. BtÄndG; BtMan 2009, 149
- Adler/Weigel: Dienstleistungsqualität allein macht noch keine gute Betreuung; BtPrax 2012, 179
- Bahrenfuss: Erste Ergebnisse der Evaluation des 2. BtÄndG; BtPrax 2008, 104
- Bienwald: Evaluation des 2. BtÄndG; BtPrax 2009, 280
- Bienwald: Ist das geltende Betreuungsrecht wirklich nicht mehr zeitgemäß? BtPrax 2010, 3
- Brosey: Folgerungen aus der Studie zur Qualität in der rechtlichen Betreuung; BtPrax 2018, 217
- Fröschle: Nach der Qualitätsstudie - wie geht es weiter? BtPrax 2018, 221
- Pitschas: Betreuungsrecht auf dem Prüfstand; BtPrax 2011, 8
- ders.: Für ein neues Konzept des Betreuungsrechts; FPR 1/2012
- Tänzer: Erforderlichkeit der Aufgaben- und Finanzverantwortung als Grundlage von Strukturreformen im Betreuungswesen; BtPrax 2009, 275