Globales Nachhaltigkeitsziel 10
Die Menschheit hat auf völkerrechtlichem Wege 17 globale Nachhaltigkeitsziele beschrieben, die von vielen Menschen und vielen Staaten gemeinsam angestrebt werden sollten, um das menschliche Leben auf der Erde nachhaltig zu sichern. Das globale Nachhaltigkeitsziel 10 lautet auf Deutsch: Weniger Ungleichheiten. Mit diesem Nachhaltigkeitsziel korrespondieren folgende Regierungsziele in Deutschland:
Gleiche Chancen für Menschen mit Behinderung
Junge Menschen mit Behinderungen haben ebenso wie nicht behinderte Kinder und Jugendliche Anspruch darauf, eine allgemeine Schule zu besuchen. Auch ein chancengleiches Studium, Ausbildung und Arbeit sollen ihnen offenstehen (siehe: Eingliederungshilfe).
Gute Integration ist Daueraufgabe
Deutschland ist ein weltoffenes Land. Die Integration und Teilhabe der Menschen, die rechtmäßig nach Deutschland zugewandert sind oder hier Schutz gefunden haben, ist eine der wichtigsten innenpolitischen Aufgaben und bleibt eine langfristige gesamtgesellschaftliche Herausforderung.
Chancengleichheit weltweit
Weltweit waren Ende 2022 mehr als 100 Millionen Menschen auf der Flucht. Manche von ihnen entscheiden sich aufgrund großer Armut und Perspektivlosigkeit dazu, ihr Land zu verlassen und begeben sich auf dem Weg in große Gefahren. Um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, darf weltweit niemand zurückgelassen werden. Mit diesem Prinzip stellt die Agenda 2030 die ärmsten und am stärksten benachteiligten Menschen in den Mittelpunkt.
Vorbildliches Engagement für globale Gesundheitsversorgung
Eine gute weltweite Gesundheitsversorgung ist deshalb so wichtig, weil sie Menschen vor Verarmung schützt. Eine besondere Rolle als leitende und koordinierende Stelle des globalen Gesundheitswesens nimmt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als die für Gesundheit zuständige Sonderorganisation der Vereinten Nationen ein.
Weblinks
- Deutsche Bundesregierung zu den Nachhaltigkeitszielen
- Internetseite der Weltgesundheitsorganisation WHO in Genf
Gleichstellung der Frau im evangelischen Pfarramt für Deutschland
Eine echte Zeitenwende stellte im deutschen evangelischen Kirchenrecht die Theologinnenordnung vom 15.11.1968 dar. (Die erste evangelische Eheordnung stammte aus dem Jahr 1536 und war vom Reformator Johannes Brenz entworfen worden. In der Theologinnenordnung vom 10.11.1948 war die Leitung einer Kirchengemeinde noch immer als „Aufgabe des Mannes“ bezeichnet worden.)
Die neue Theologinnenordnung aus dem Jahr 1968 ermöglichte nun engagierten Frauen mit entsprechendem Studienabschluss in Evangelischer Theologie den allmählichen beruflichen Aufstieg in leitende Ämter der deutschen Landeskirchen. Ein Zustrom von Frauen zum Theologiestudium seit den siebziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts brachte das Geschlechterverhältnis im evangelischen Pfarramt nach und nach für Deutschland und in anderen Staaten mit evangelischen Kirchengemeinden in eine verfassungsgemäß moderne, etwa zur Hälfte frauengeleitete Pfarrhausform.
Siehe auch
- Behindertenkonvention, Haager Übereinkommen, Pflicht zur Betreuungsübernahme
- Gesetzgebung in Deutschland
- Rechtsprechung in Deutschland
- Eingliederungshilfe, Assistenzleistungen
- Gesundheitsdatennutzungsgesetz
- Interoperabilität, digitale Barrierefreiheit, Anhörung
- Geheimhaltungspflicht
- Ausländer, Mitwirkungspflicht, Eidesstattliche Versicherung, Personenstand