Medikationsplan
Allgemeines
Krankenversicherte in Deutschland, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform.
Die gesetzliche Regelung findet sich in § 31a SGB V.
elektronischer Medikationsplan
Ab der Zurverfügungstellung der elektronischen Patientenakte gemäß § 342 Absatz 1 Satz 2 SGB V wird der elektronische Medikationsplan als Informationsobjekt gemäß § 342 Absatz 2a SGB V in semantisch und syntaktisch interoperabler Form in der elektronischen Patientenakte nach § 341 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b SGB V gespeichert und laufend aktualisiert. Dies ist in § 358 SGB V so geregelt.
elektronische Verordnung
Die an der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und medizinischen Versorgungszentren haben die für die Abrechnung ihrer Leistungen notwendigen Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Datenträger in diesem Sinne sind auch die elektronischen Gesundheitskarten der versicherten Patienten mit einem Speicherchip für das sogenannte eRezept (= elektronische Verordnung).
Diese elektronischen Verordnungsdatensätze aus dem eRezept dürfen ab 2025 in die persönliche elektronische Patientenakte eingestellt werden, sofern kein Widerspruch nach § 353 SGB V eingelegt wurde. Auf diese Weise könnte – durch Unterlassen des Widerspruchs - ein persönlicher elektronischer Medikationsplan am barrierefreien digitalen Speicherort übersichtlich und überprüfbar durch den zugriffsberechtigten Betreuer mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge zusammengestellt werden.
Die zukünftig vom Gesetzgeber gewünschte Übermittlung ärztlicher Verordnungen wird im sechsten Titel des fünften Buches über die Gesetzliche Krankenversicherung im deutschen Sozialgesetzbuch geregelt (§§ 360, 361, 361a, 361b SGB V). Notwendige Zugriffsrechte besitzen logischerweise vor allem Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und entsprechende Fachpersonen in Krankenhäusern, Vorsorgeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen und in der Haus- oder Heimpflege.
Siehe auch
- Datenschutz
- Personalausweis
- Selbstbestimmung
- elektronische Patientenakte
- natürlicher Wille
- Angehörigenvertretungsrecht
- Grundrechte
- Digitale Barrierefreiheit
- Heilbehandlung
- Dokumentationspflicht
- Psychisch-Kranken-Gesetz
- Einwilligungsfähigkeit
- Genehmigung der Heilbehandlung
- Zwangsbehandlung
- Gesundheitssorge
- Erörterungsgespräch
- Patientenverfügung
- Arztzeugnis
- Sachverständigengutachten
- Sachkundenachweis