Gewaltschutzanordnung
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Das Rechtsmittel bzw. die gerichtliche Maßnahme der "Gewaltschutzanordnung" ist im deutschen Gewaltschutzgesetz geregelt. Sie kann Betreute ggf. vor gewalttätigen Familienangehörigen oder Pflegenden schützen.
Den Antrag nach §§ 210 ff FamFG kann auch ein Betreuer stellen, der den Aufgabenbereich Umgangsbestimmung innehat.