Forensik

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der deutsche Fachbegriff Forensik leitet sich vom lateinischen Forum her, das einst in Rom den öffentlichen Gerichtsort bezeichnet hatte. Forensik ist heute ein interdisziplinäres Spezialgebiet zur Beantwortung gerichtlicher Fragen. Der Begriff ging beim Forensischen Psychiater in eine Berufsbezeichnung ein, ansonsten spricht man von Rechtspsychologen oder Rechtsmedizinern.

Forensiker erstellen im Auftrag des Gerichts Sachverständigengutachten über die Sozial- und/oder Kriminalprognose bei psychisch Kranken. Es geht dabei im Betreuungsrecht vor allem um Geschäftsfähigkeit104 BGB bis § 105a BGB), Prozessfähigkeit51 ZPO bis § 53 ZPO), Testierfähigkeit2229 BGB) und Ehefähigkeit1304 BGB). Betroffene Rechtsgebiete sind außer dem Strafrecht - wegen der Beurteilung der Schuldfähigkeit - vor allem das Zivilrecht, das Sozialrecht, das Verwaltungsrecht und das Arbeitsrecht.

Siehe auch