Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische - '''kritische''' - Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen [[Rechtsverkehr in Deutschland|Rechtsverkehr]] (ERV) geschaffen. Weder für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] noch [[Berufsbetreuer]] gibt es bisher eine [[Nutzungspflicht|Pflicht zur Nutzung]] des EGVP (via eBo oder MJP). Die [[Jahresbericht]]e können weiterhin papierhaft eingereicht werden. Allerdings ist die elektronische Einreichung des gesamten Schriftverkehrs bundesweit bei allen Gerichten via eBo oder MJP zulässig. | Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische - '''kritische''' - Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen [[Rechtsverkehr in Deutschland|Rechtsverkehr]] (ERV) geschaffen. Weder für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] noch [[Berufsbetreuer]] gibt es bisher eine [[Nutzungspflicht|Pflicht zur Nutzung]] des EGVP (via eBo oder MJP). Die [[Jahresbericht]]e können weiterhin papierhaft eingereicht werden. Allerdings ist die elektronische Einreichung des gesamten Schriftverkehrs bundesweit bei allen Gerichten via eBo oder MJP zulässig. | ||
| − | + | Zum Schriftverkehr von Berufsbetreuern mit Gerichten vertritt nunmehr das Landgericht Augsburg die Ansicht, dass auch hier der elektronische Weg verbindlich ist: LG Augsburg, Beschluss vom 9. Januar 2025 – 53 T 4110/24 e. | |
| − | ==Verpflichtende Verwendung für Beschwerdeschriften== | + | [[Nordrhein-Westfalen|NRW]] beabsichtigt außerdem, eine Pflicht zur elektronischen Antragstellung für [[Betreuervergütung|Vergütungsanträge]] einzuführen (§ 292 Abs. 6 FamFG). In NRW sind Berufsbetreuer ab 1.7.26 verpflichtet, Pauschalvergütungsanträge nur noch auf speziellen einheitlichen Vordrucken und auf elektronischem Weg einzureichen. |
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[[Rechtsanwalt|Anwaltliche Berufsbetreuer]] sind lt. BGH verpflichtet, [[Beschwerde]]n gegen Gerichtsbeschlüsse elektronisch (mit dem besonderen Anwaltspostfach - beA) einzureichen, § 14b FamFG (BGH, Beschluss v. 31.01.2023 - XIII ZB 90/22). Die dürfte auch gelten, wenn ein Anwalt als [[Verfahrenspfleger]] bestellt ist. | [[Rechtsanwalt|Anwaltliche Berufsbetreuer]] sind lt. BGH verpflichtet, [[Beschwerde]]n gegen Gerichtsbeschlüsse elektronisch (mit dem besonderen Anwaltspostfach - beA) einzureichen, § 14b FamFG (BGH, Beschluss v. 31.01.2023 - XIII ZB 90/22). Die dürfte auch gelten, wenn ein Anwalt als [[Verfahrenspfleger]] bestellt ist. | ||
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==Elektronische Akten und Dokumente der freiwilligen Gerichtsbarkeit== | ==Elektronische Akten und Dokumente der freiwilligen Gerichtsbarkeit== | ||
| − | Gemäß § 14 Abs. 1 FamFG sollen die Gerichtsakten für [[Familienverfahrensgesetz|Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit]] in ganz Deutschland | + | Gemäß § 14 Abs. 1 FamFG sollen die Gerichtsakten für [[Familienverfahrensgesetz|Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit]] in ganz Deutschland ab 01.01.2026 nur noch elektronisch geführt werden. Die Digitalisierung in der deutschen Justiz ist ein sehr schwieriger Modernisierungsprozess, da es sich bei diesen [[IT-Sicherheit|IT-Systemen um eine sogenannte kritische Infrastruktur]] handelt. |
==Rechtsprechung== | ==Rechtsprechung== | ||
| − | '''BGH, Beschluss v. 31.05. 2023, XII ZB 428/22''' | + | '''BGH, Beschluss vom 07.09.2022 - XII ZB 215/22''' |
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| + | Die einfache Signatur im Sinne des § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 ZPO meint die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, beispielsweise bestehend aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder einer eingescannten Unterschrift. Nicht genügend ist das Wort "Rechtsanwalt" ohne Namensangabe. | ||
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#Rechtsanwälte, die das Amt des Betreuers berufsmäßig ausüben und in dieser Eigenschaft im eigenen Namen eine Beschwerdeschrift nach § 64 Abs. 2 Satz 1 FamFG einreichen, haben diese gemäß § 14 b Abs. 1 Satz 1 FamFG als elektronisches Dokument zu übermitteln. | #Rechtsanwälte, die das Amt des Betreuers berufsmäßig ausüben und in dieser Eigenschaft im eigenen Namen eine Beschwerdeschrift nach § 64 Abs. 2 Satz 1 FamFG einreichen, haben diese gemäß § 14 b Abs. 1 Satz 1 FamFG als elektronisches Dokument zu übermitteln. | ||
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| − | Das öffentlich-rechtliche MJP ist ein kostenfreies Angebot des Bundesinnenministeriums. Es handelt sich um eine Webanwendung, das heißt, das Postfach wird über den Internetbrowser aufgerufen. Mit dem MJP können Nutzer*innen ihre Dokumente über eine einfache Benutzeroberfläche an die Amtsgerichte versenden und die eingehenden Dokumente über ihr eigenes Postfach abrufen. | + | Das öffentlich-rechtliche MJP ist ein kostenfreies Angebot des Bundesinnenministeriums. Es handelt sich um eine Webanwendung, das heißt, das Postfach wird über den Internetbrowser aufgerufen. Mit dem MJP können Nutzer*innen ihre elektronischen Dokumente digitalisiert über eine einfache Benutzeroberfläche an die Amtsgerichte versenden und die eingehenden Dokumente über ihr eigenes Postfach abrufen. |
Für die Einrichtung und Nutzung des eBO oder des MJP [[elektronischer Identitätsnachweis|müssen sich Interessierte zunächst identifizieren]]. Das geht aktuell noch am einfachsten mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen [[Personalausweis]]es. Dazu benötigt man ein passendes Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp. | Für die Einrichtung und Nutzung des eBO oder des MJP [[elektronischer Identitätsnachweis|müssen sich Interessierte zunächst identifizieren]]. Das geht aktuell noch am einfachsten mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen [[Personalausweis]]es. Dazu benötigt man ein passendes Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp. | ||
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==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
* [[Betreuungsgericht]], [[Beaufsichtigung]], [[Genehmigungspflichten]], [[Ausschließlichkeitserklärung]] | * [[Betreuungsgericht]], [[Beaufsichtigung]], [[Genehmigungspflichten]], [[Ausschließlichkeitserklärung]] | ||
| − | * [[Geheimhaltungspflicht]] | + | * [[Geheimhaltungspflicht]], [[Auskunftspflicht]] |
| − | * [[Gerichtskosten]] | + | * [[Gerichtskosten]], [[Forensik]] |
| − | * [[Betreuerausweis]] | + | * [[Betreuerausweis]], [[Software]] für [[Berufsbetreuer]] |
| − | * [[Personalausweis]] | + | * [[Personalausweis]], [[Schwerbehindertenausweis]] |
* [[Rechtsmittel]] | * [[Rechtsmittel]] | ||
* [[Rechtsverkehr in Deutschland]] | * [[Rechtsverkehr in Deutschland]] | ||
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* [[Betreuungsverein]] | * [[Betreuungsverein]] | ||
* [[Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung]] | * [[Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung]] | ||
| − | * [[Mitteilungspflicht]] | + | * [[Mitteilungspflicht]], [[Anlagegeld]] |
* [[Sachkundenachweis]] | * [[Sachkundenachweis]] | ||
| − | * [[Grundrechte]] | + | * [[Grundrechte]], [[Diskriminierungsverbot]] |
* [[Neu|Was ist neu?]] | * [[Neu|Was ist neu?]] | ||
* [[Formulare]] | * [[Formulare]] | ||
* [[Postkontrolle]] | * [[Postkontrolle]] | ||
* [[Digitale Barrierefreiheit]] | * [[Digitale Barrierefreiheit]] | ||
| − | * [[Elektronische Patientenakte]], [[e-Rechnung]] | + | * [[Elektronische Patientenakte]], [[e-Rezept]], [[e-Rechnung]], [[Nutzungspflicht]] |
* [[Interoperabilität]] | * [[Interoperabilität]] | ||
* [[elektronischer Identitätsnachweis]] | * [[elektronischer Identitätsnachweis]] | ||
* [[Querschnittsaufgaben]] | * [[Querschnittsaufgaben]] | ||
* [[Datenschutz]] | * [[Datenschutz]] | ||
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| + | [[Kategorie:Rechtsnormen]] | ||
| + | [[Kategorie:Auswirkungen]] | ||
Aktuelle Version vom 19. August 2026, 10:38 Uhr
Allgemeines
Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische - kritische - Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) geschaffen. Weder für ehrenamtliche Betreuer noch Berufsbetreuer gibt es bisher eine Pflicht zur Nutzung des EGVP (via eBo oder MJP). Die Jahresberichte können weiterhin papierhaft eingereicht werden. Allerdings ist die elektronische Einreichung des gesamten Schriftverkehrs bundesweit bei allen Gerichten via eBo oder MJP zulässig.
Zum Schriftverkehr von Berufsbetreuern mit Gerichten vertritt nunmehr das Landgericht Augsburg die Ansicht, dass auch hier der elektronische Weg verbindlich ist: LG Augsburg, Beschluss vom 9. Januar 2025 – 53 T 4110/24 e.
NRW beabsichtigt außerdem, eine Pflicht zur elektronischen Antragstellung für Vergütungsanträge einzuführen (§ 292 Abs. 6 FamFG). In NRW sind Berufsbetreuer ab 1.7.26 verpflichtet, Pauschalvergütungsanträge nur noch auf speziellen einheitlichen Vordrucken und auf elektronischem Weg einzureichen.
Verpflichtende Verwendung für Beschwerdeschriften
Anwaltliche Berufsbetreuer sind lt. BGH verpflichtet, Beschwerden gegen Gerichtsbeschlüsse elektronisch (mit dem besonderen Anwaltspostfach - beA) einzureichen, § 14b FamFG (BGH, Beschluss v. 31.01.2023 - XIII ZB 90/22). Die dürfte auch gelten, wenn ein Anwalt als Verfahrenspfleger bestellt ist.
Und Betreuungsbehörden, die nach § 303 FamFG ebenfalls beschwerdeberechtigt sind, müssen wie Anwälte die elektronische Form beachten (und dazu ihr besonderes Behördenpostfach -beBPo - verwenden).
Elektronische Akten und Dokumente der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Gemäß § 14 Abs. 1 FamFG sollen die Gerichtsakten für Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in ganz Deutschland ab 01.01.2026 nur noch elektronisch geführt werden. Die Digitalisierung in der deutschen Justiz ist ein sehr schwieriger Modernisierungsprozess, da es sich bei diesen IT-Systemen um eine sogenannte kritische Infrastruktur handelt.
Rechtsprechung
BGH, Beschluss vom 07.09.2022 - XII ZB 215/22
Die einfache Signatur im Sinne des § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 ZPO meint die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, beispielsweise bestehend aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder einer eingescannten Unterschrift. Nicht genügend ist das Wort "Rechtsanwalt" ohne Namensangabe.
BGH, Beschluss v. 31.05.2023, XII ZB 428/22
- Rechtsanwälte, die das Amt des Betreuers berufsmäßig ausüben und in dieser Eigenschaft im eigenen Namen eine Beschwerdeschrift nach § 64 Abs. 2 Satz 1 FamFG einreichen, haben diese gemäß § 14 b Abs. 1 Satz 1 FamFG als elektronisches Dokument zu übermitteln.
- Werden verfahrenseinleitende Anträge nicht zur Niederschrift der Geschäftsstelle, sondern schriftlich abgegeben, hängt deren Wirksamkeit nach § 23 FamFG – anders als bei bestimmenden
Schriftsätzen im Beschwerdeverfahren (§ 64 Abs. 2 Satz 3 und 4 FamFG) – nicht von der Beachtung zwingender Formvorschriften ab, zu denen für einen Rechtsanwalt § 14 b Abs. 1 FamFG hinzutreten könnte. Auch ein Rechtsanwalt darf solche Anträge daher gemäß § 14 b Abs. 2 Satz 1 FamFG in gewöhnlicher Schriftform stellen; er ist in diesem Fall allerdings gemäß § 14 b Abs. 2 Satz 2 FamFG verpflichtet, auf Anforderung des Gerichts ein elektronisches Dokument nachzureichen.
LG Augsburg, Beschluss vom 09.01.2025, 53 T 4110/24 e
- Zur Verpflichtung eines Berufsbetreuers zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr und zur Eröffnung eines sicheren Übermittlungsweges zur Zustellung von elektronischen Dokumenten auf Anforderung des Betreuungsgerichts.
- Verweigert der Berufsbetreuer die Eröffnung eines sicheren Übermittlungsweges zur Zustellung elektronischer Dokumente kann das Betreuungsgericht gegen Pflichtwidrigkeiten des Betreuers durch geeignete Gebote und Verbote einzuschreiten und kann den Betreuer zur Befolgung seiner Anordnungen durch die Festsetzung von Zwangsgeld nach § 1862 Abs. 3 S. 2 BGB anhalten.
Umsetzungsstand
| Stand der Umsetzung | des elektronischen Rechtsverkehrs | in den Bundesländern | (Stand 1.6.2024) |
| Bundesland | EGVP | eAkte | Umsetzungsstand |
| Baden-Württemberg | ja | ja | alle 152 Gerichte in Baden-Württemberg = 100 % |
| Bayern | ? | ? | ? |
| Berlin | ? | ? | ? |
| Brandenburg | ? | ? | ? |
| Bremen | ? | ? | ? |
| Hamburg | ? | ? | ? |
| Hessen | ? | ? | ? |
| Mecklenburg-Vorp. | ? | ? | ? |
| Niedersachsen | ? | ? | ? |
| Nordrhein-Westfalen | ? | ? | ? |
| Rheinland-Pfalz | ? | ? | ? |
| Saarland | ? | ? | ? |
| Sachsen | ? | ? | ? |
| Sachsen-Anhalt | ? | ? | ? |
| Schleswig-Holstein | ? | ? | ? |
| Thüringen | ? | ? | ? |
Elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO)
Das privatrechtliche eBO erfordert eine Software von kommerziellen Anbietern, die auf dem eigenen Computer installiert werden muss. Dabei entstehen monatliche Lizenzkosten. Die gängigen Softwarelösungen für Berufsbetreuer stellen in der Regel bereits eine Anbindung an das eBO zur Verfügung.
Mein Justizpostfach (MJP)
Das öffentlich-rechtliche MJP ist ein kostenfreies Angebot des Bundesinnenministeriums. Es handelt sich um eine Webanwendung, das heißt, das Postfach wird über den Internetbrowser aufgerufen. Mit dem MJP können Nutzer*innen ihre elektronischen Dokumente digitalisiert über eine einfache Benutzeroberfläche an die Amtsgerichte versenden und die eingehenden Dokumente über ihr eigenes Postfach abrufen.
Für die Einrichtung und Nutzung des eBO oder des MJP müssen sich Interessierte zunächst identifizieren. Das geht aktuell noch am einfachsten mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises. Dazu benötigt man ein passendes Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp.
Die 10 Komponenten des Datenschutzes in Deutschland
Auftragskontrolle
Auftragskontrolle ist die Fähigkeit, gewährleisten zu können, dass bei Daten, die im Auftrag für andere Personen verarbeitet werden, dies nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers geschieht. Die Daten sollten dabei nicht an andere Personen übermittelt werden können, auch nicht in Form einer CD an das Finanzamt.
Benutzerkontrolle
Benutzerkontrolle ist die Fähigkeit, verhindern zu können, dass eigene Datenverarbeitungssysteme mit Hilfe von Einrichtungen zur Datenübertragung von Unbefugten mitgenutzt werden können.
Datenträgerkontrolle
Datenträgerkontrolle ist die Fähigkeit, verhindern zu können, dass bestimmte Datenträger unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.
Eingabekontrolle
Eingabekontrolle ist die Fähigkeit, gewährleisten zu können, dass auch nachträglich noch überprüft und festgestellt werden kann, welche personenbezogenen Daten zu welcher Zeit von wem in die eigenen Datenverarbeitungssysteme eingegeben worden sind.
Organisationskontrolle
Organisationskontrolle ist die Fähigkeit, die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes in Deutschland und der Europäischen Union gerecht wird.
Speicherkontrolle
Speicherkontrolle ist die Fähigkeit, verhindern zu können, dass personenbezogene Daten in den betrachteten Speicher unbefugt eingegeben werden, von den Daten dort unbefugt Kenntnis genommen wird, sie unbefugt verändert oder gelöscht werden.
Transportkontrolle
Transportkontrolle ist die Fähigkeit, verhindern zu können, dass bei der Übertragung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Daten unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden können.
Übermittlungskontrolle
Übermittlungskontrolle ist die Fähigkeit, gewährleisten zu können, dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stelle personenbezogene Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung übermittelt werden können.
Zugangskontrolle
Zugangskontrolle ist die Fähigkeit, Unbefugten den Zugang zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgreich zu verwehren.
Zugriffskontrolle
Zugriffskontrolle ist die Fähigkeit, gewährleisten zu können, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können.
Siehe auch
- Betreuungsgericht, Beaufsichtigung, Genehmigungspflichten, Ausschließlichkeitserklärung
- Geheimhaltungspflicht, Auskunftspflicht
- Gerichtskosten, Forensik
- Betreuerausweis, Software für Berufsbetreuer
- Personalausweis, Schwerbehindertenausweis
- Rechtsmittel
- Rechtsverkehr in Deutschland
- IT-Sicherheit, Prozessführung
- Betreuungsverein
- Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung
- Mitteilungspflicht, Anlagegeld
- Sachkundenachweis
- Grundrechte, Diskriminierungsverbot
- Was ist neu?
- Formulare
- Postkontrolle
- Digitale Barrierefreiheit
- Elektronische Patientenakte, e-Rezept, e-Rechnung, Nutzungspflicht
- Interoperabilität
- elektronischer Identitätsnachweis
- Querschnittsaufgaben
- Datenschutz