Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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Allgemeines

Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) geschaffen. Weder für ehrenamtliche Betreuer noch Berufsbetreuer gibt es bisher eine Pflicht zur Nutzung des EGVP (via eBo oder MJP). Die Jahresberichte können weiterhin papierhaft eingereicht werden. Allerdings ist die elektronische Einreichung des gesamten Schriftverkehrs bundesweit bei allen Gerichten via eBo oder MJP zulässig.

NRW beabsichtigt außerdem, eine Pflicht zur elektronischen Antragstellung für Vergütungsanträge einzuführen (§ 292 Abs. 6 FamFG).

Verpflichtende Verwendung für Beschwerdeschriften

Anwaltliche Berufsbetreuer sind lt. BGH verpflichtet, Beschwerden gegen Gerichtsbeschlüsse elektronisch (mit dem besonderen Anwaltspostfach - beA) einzureichen, § 14b FamFG (BGH, Beschluss v. 31.01.2023 - XIII ZB 90/22). Die dürfte auch gelten, wenn ein Anwalt als Verfahrenspfleger bestellt ist.

Und Betreuungsbehörden, die nach § 303 FamFG ebenfalls beschwerdeberechtigt sind, müssen wie Anwälte die elektronische Form beachten (und dazu ihr besonderes Behördenpostfach -beBPo - verwenden).

Umsetzungsstand

Stand der Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs in den Bundesländern (Stand 1.6.2024)
Bundesland EGVP eAkte Umsetzungsstand
Baden-Württemberg ja ja alle 152 Gerichte in Baden-Württemberg = 100 %
Bayern ? ? ?
Berlin ? ? ?
Brandenburg ? ? ?
Bremen ? ? ?
Hamburg ? ? ?
Hessen ? ? ?
Mecklenburg-Vorp. ? ? ?
Niedersachsen ? ? ?
Nordrhein-Westfalen ? ? ?
Rheinland-Pfalz ? ? ?
Saarland ? ? ?
Sachsen ? ? ?
Sachsen-Anhalt ? ? ?
Schleswig-Holstein ? ? ?
Thüringen ? ? ?

Elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO)

Das privatrechtliche eBO erfordert eine Software von kommerziellen Anbietern, die auf dem eigenen Computer installiert werden muss. Dabei entstehen monatliche Lizenzkosten. Die gängigen Softwarelösungen für Berufsbetreuer stellen in der Regel bereits eine Anbindung an das eBO zur Verfügung.

Mein Justizpostfach (MJP)

Das öffentlich-rechtliche MJP ist ein kostenfreies Angebot des Bundesinnenministeriums. Es handelt sich um eine Webanwendung, das heißt, das Postfach wird über den Internetbrowser aufgerufen. Mit dem MJP können Nutzer*innen ihre Dokumente über eine einfache Benutzeroberfläche an die Amtsgerichte versenden und die eingehenden Dokumente über ihr eigenes Postfach abrufen.

Für die Einrichtung und Nutzung des eBO oder des MJP müssen sich Interessierte zunächst identifizieren. Das geht aktuell noch am einfachsten mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises. Dazu benötigt man ein passendes Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp.

Die 10 Komponenten des Datenschutzes in Deutschland

Auftragskontrolle

Auftragskontrolle ist die Fähigkeit, gewährleisten zu können, dass bei Daten, die im Auftrag für andere Personen verarbeitet werden, dies nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers geschieht. Die Daten sollten dabei nicht an andere Personen übermittelt werden können, auch nicht in Form einer CD an das Finanzamt.

Benutzerkontrolle

Benutzerkontrolle ist die Fähigkeit, verhindern zu können, dass eigene Datenverarbeitungssysteme mit Hilfe von Einrichtungen zur Datenübertragung von Unbefugten mitgenutzt werden können.

Datenträgerkontrolle

Datenträgerkontrolle ist die Fähigkeit, verhindern zu können, dass bestimmte Datenträger unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.

Eingabekontrolle

Eingabekontrolle ist die Fähigkeit, gewährleisten zu können, dass auch nachträglich noch überprüft und festgestellt werden kann, welche personenbezogenen Daten zu welcher Zeit von wem in die eigenen Datenverarbeitungssysteme eingegeben worden sind.

Organisationskontrolle

Organisationskontrolle ist die Fähigkeit, die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes in Deutschland und der Europäischen Union gerecht wird.

Speicherkontrolle

Speicherkontrolle ist die Fähigkeit, verhindern zu können, dass personenbezogene Daten in den betrachteten Speicher unbefugt eingegeben werden, von den Daten dort unbefugt Kenntnis genommen wird, sie unbefugt verändert oder gelöscht werden.

Transportkontrolle

Transportkontrolle ist die Fähigkeit, verhindern zu können, dass bei der Übertragung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Daten unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden können.

Übermittlungskontrolle

Übermittlungskontrolle ist die Fähigkeit, gewährleisten zu können, dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stelle personenbezogene Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung übermittelt werden können.

Zugangskontrolle

Zugangskontrolle ist die Fähigkeit, Unbefugten den Zugang zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgreich zu verwehren.

Zugriffskontrolle

Zugriffskontrolle ist die Fähigkeit, gewährleisten zu können, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können.

Siehe auch