Unterstützte Entscheidungsfindung: Unterschied zwischen den Versionen
K (→Siehe auch) |
|||
| (33 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | ==Allgemeines== | + | ==[[Allgemeines]]== |
| − | Unter einer unterstützten Entscheidungsfindung versteht man im Betreuungsrecht den gemeinsamen Weg zu einer eigenen Willensbildung eines volljährigen Menschen, der persönliche Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen kann. Die Selbstbestimmung des kranken oder behinderten Menschen soll so zunehmend ermöglicht werden, um dem Artikel 12 der UN-[[Behindertenkonvention]] gerecht zu werden. Begleiter auf diesem gemeinsamen Weg können Familienangehörige, Ärzte, Pflegende, [[Vertrauensperson]]en und der rechtliche Betreuer des betreuten Menschen sein, je nachdem ob [[Einwilligungsfähigkeit]], [[Geschäftsfähigkeit]] oder nur ein [[natürlicher Wille]] vorliegt. | + | Unter einer unterstützten Entscheidungsfindung versteht man im Betreuungsrecht den gemeinsamen Weg zu einer eigenen Willensbildung eines volljährigen Menschen, der persönliche Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen kann. Die [[Selbstbestimmung]] des kranken oder behinderten Menschen soll so zunehmend ermöglicht werden, um dem Artikel 12 der UN-[[Behindertenkonvention]] gerecht zu werden. Begleiter auf diesem gemeinsamen Weg können Familienangehörige, Ärzte, Pflegende, [[Vertrauensperson]]en und der [[Betreuer|rechtliche Betreuer]] des betreuten Menschen sein, je nachdem ob [[Einwilligungsfähigkeit]], [[Geschäftsfähigkeit]] oder nur ein [[natürlicher Wille]] vorliegt. |
==Betreuerpflicht== | ==Betreuerpflicht== | ||
| − | Im § 1821 Absatz 1 Satz 2 BGB ist gesetzlich geregelt, dass der Betreuer den Betreuten dabei unterstützen soll, seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und dass der Betreuer von seiner Vertretungsmacht nur dann Gebrauch machen soll, soweit dies erforderlich ist. | + | Im § 1821 Absatz 1 Satz 2 BGB ist gesetzlich geregelt, dass der Betreuer den Betreuten dabei [[Unterstützungspflicht|unterstützen soll]], seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und dass der Betreuer von seiner Vertretungsmacht nur dann Gebrauch machen soll, soweit dies erforderlich ist. |
| − | Im § 1821 Absatz 2 Satz 3 BGB steht weiter, dass der Betreuer den festgestellten Wünschen des Betreuten unter Beachtung der Ausnahmen in Absatz 3 zu entsprechen hat und den Betreuten bei deren Umsetzung rechtlich unterstützen soll. | + | Im § 1821 Absatz 2 Satz 3 BGB steht weiter, dass der Betreuer den festgestellten Wünschen des Betreuten unter Beachtung der Ausnahmen in Absatz 3 zu entsprechen hat und den Betreuten bei deren Umsetzung rechtlich [[Unterstützungspflicht|unterstützen soll]]. |
==Literatur== | ==Literatur== | ||
| + | *[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3846213101/internetsevon-21 Brosey (Hrsg.): Unterstützte Entscheidungsfindung in der Betreuerpraxis; Reguvis 2023] - [https://api.pageplace.de/preview/DT0400.9783846213117_A47811646/preview-9783846213117_A47811646.pdf Inhaltsverzeichnis, PDF] | ||
| + | *Haase: Ich brauche Begleitung, keine Stellvertretung; BtPrax 2026, 6 | ||
*Holtermann: Die unterstützte Entscheidungsfindung..., BtPrax 2022, 191 | *Holtermann: Die unterstützte Entscheidungsfindung..., BtPrax 2022, 191 | ||
*Kosuch: Unterstützte Entscheidungsfindung aus (kommunikations)psychologischer Sicht, BtPrax 2018, 213 | *Kosuch: Unterstützte Entscheidungsfindung aus (kommunikations)psychologischer Sicht, BtPrax 2018, 213 | ||
| + | *[https://www.researchgate.net/publication/342698965_Unterstutzte_Entscheidungsfindung_Ein_Konzept_zur_Forderung_der_Selbstbestimmung_und_Teilhabe_von_Klientinnen Prechal/Ortmann: Unterstützte Entscheidungsfindung; 2020 (PDF)] | ||
| + | *[https://kidoks.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/4323/file/BAPreger23.pdf Preger: Soziale Arbeit und unterstützte Entscheidungsfindung; 2023 (PDF)] | ||
| + | |||
| + | ==Weblinks== | ||
| + | *[https://betreuungsvereine-in-aktion.de/wp-content/uploads/Unterstuetzende_Entscheidungsfindung_Endf.pdf Arbeitshilfe von SKF/SKM] | ||
| + | *[https://btv-ingelheim.de/fileadmin/user_upload/PDFs/Brosch%C3%BCren/UE_Leicht_und_gut_gemacht.pdf Broschüre Aktion Mensch zum Thema (PDF)] | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
| − | * [[Behindertenkonvention]] | + | * [[Behindertenkonvention]], [[Alltagsgeschäfte]] |
| + | * [[ordre public]] | ||
* [[Psychisch-Kranken-Gesetz]] | * [[Psychisch-Kranken-Gesetz]] | ||
| − | * [[Elektronische Patientenakte]] | + | * [[Sozialpsychiatrischer Dienst]] |
| − | * [[Arztzeugnis]] | + | * [[intellektuelle Beeinträchtigung]], [[Einwilligungsfähigkeit]], [[Gesamtplanverfahren]] |
| + | * [[Vulnerabilität]] | ||
| + | * [[Unterstützungspflicht]], [[erweiterte Unterstützung]] | ||
| + | * [[Persönliche Betreuung]] | ||
| + | * [[Verlängerung der Betreuung]] | ||
| + | * [[Elektronische Patientenakte]], [[Patientenverfügung]] | ||
| + | * [[Arztzeugnis]], [[Dokumentationspflicht]] | ||
| + | * [[Informationspflicht]] | ||
| + | * [[Rundfunkbeitrag]] | ||
* [[Schweigepflicht]] | * [[Schweigepflicht]] | ||
| − | * [[Betreuerpflichten]] | + | * [[Betreuerpflichten]], [[Registrierung]] |
* [[Anfangsgespräch]] | * [[Anfangsgespräch]] | ||
* [[Erörterungsgespräch]] | * [[Erörterungsgespräch]] | ||
| Zeile 25: | Zeile 42: | ||
* [[Unterstützte Kommunikation]] | * [[Unterstützte Kommunikation]] | ||
* [[Selbstbestimmung]] | * [[Selbstbestimmung]] | ||
| + | * [[betreutes Wohnen]] | ||
| + | * [[Zugangsrecht]] | ||
* [[Anhörung]] | * [[Anhörung]] | ||
* [[Krankenhaussozialdienst]] | * [[Krankenhaussozialdienst]] | ||
Aktuelle Version vom 7. September 2026, 11:50 Uhr
Allgemeines
Unter einer unterstützten Entscheidungsfindung versteht man im Betreuungsrecht den gemeinsamen Weg zu einer eigenen Willensbildung eines volljährigen Menschen, der persönliche Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen kann. Die Selbstbestimmung des kranken oder behinderten Menschen soll so zunehmend ermöglicht werden, um dem Artikel 12 der UN-Behindertenkonvention gerecht zu werden. Begleiter auf diesem gemeinsamen Weg können Familienangehörige, Ärzte, Pflegende, Vertrauenspersonen und der rechtliche Betreuer des betreuten Menschen sein, je nachdem ob Einwilligungsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit oder nur ein natürlicher Wille vorliegt.
Betreuerpflicht
Im § 1821 Absatz 1 Satz 2 BGB ist gesetzlich geregelt, dass der Betreuer den Betreuten dabei unterstützen soll, seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und dass der Betreuer von seiner Vertretungsmacht nur dann Gebrauch machen soll, soweit dies erforderlich ist.
Im § 1821 Absatz 2 Satz 3 BGB steht weiter, dass der Betreuer den festgestellten Wünschen des Betreuten unter Beachtung der Ausnahmen in Absatz 3 zu entsprechen hat und den Betreuten bei deren Umsetzung rechtlich unterstützen soll.
Literatur
- Brosey (Hrsg.): Unterstützte Entscheidungsfindung in der Betreuerpraxis; Reguvis 2023 - Inhaltsverzeichnis, PDF
- Haase: Ich brauche Begleitung, keine Stellvertretung; BtPrax 2026, 6
- Holtermann: Die unterstützte Entscheidungsfindung..., BtPrax 2022, 191
- Kosuch: Unterstützte Entscheidungsfindung aus (kommunikations)psychologischer Sicht, BtPrax 2018, 213
- Prechal/Ortmann: Unterstützte Entscheidungsfindung; 2020 (PDF)
- Preger: Soziale Arbeit und unterstützte Entscheidungsfindung; 2023 (PDF)
Weblinks
Siehe auch
- Behindertenkonvention, Alltagsgeschäfte
- ordre public
- Psychisch-Kranken-Gesetz
- Sozialpsychiatrischer Dienst
- intellektuelle Beeinträchtigung, Einwilligungsfähigkeit, Gesamtplanverfahren
- Vulnerabilität
- Unterstützungspflicht, erweiterte Unterstützung
- Persönliche Betreuung
- Verlängerung der Betreuung
- Elektronische Patientenakte, Patientenverfügung
- Arztzeugnis, Dokumentationspflicht
- Informationspflicht
- Rundfunkbeitrag
- Schweigepflicht
- Betreuerpflichten, Registrierung
- Anfangsgespräch
- Erörterungsgespräch
- Natürlicher Wille
- Grundrechte
- Digitale Barrierefreiheit
- Unterstützte Kommunikation
- Selbstbestimmung
- betreutes Wohnen
- Zugangsrecht
- Anhörung
- Krankenhaussozialdienst
- Sachkundenachweis
- Ausschließlichkeitserklärung