E-Rezept: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(16 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
Das E-Rezept, d.h. die elektronische Verordnung oder Verschreibung für den Patienten durch seinen Arzt oder seine Ärztin, ist für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland seit dem 01.01.2024 zur Regel geworden. Die Verwendung von Verordnungen und Empfehlungen in elektronischer Form wurde in § 86 SGB V sozialgesetzlich vorbereitet. Es geht dabei um sogenannte Bundesmantelverträge zwischen den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen in Deutschland.  
 
Das E-Rezept, d.h. die elektronische Verordnung oder Verschreibung für den Patienten durch seinen Arzt oder seine Ärztin, ist für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland seit dem 01.01.2024 zur Regel geworden. Die Verwendung von Verordnungen und Empfehlungen in elektronischer Form wurde in § 86 SGB V sozialgesetzlich vorbereitet. Es geht dabei um sogenannte Bundesmantelverträge zwischen den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen in Deutschland.  
  
−
Die verpflichtende Einführung des E-Rezepts mit Hilfe der deutschen Telematikinfrastruktur hat die jahrelange „Zettelwirtschaft“ im Gesundheitswesen beendet. Die früheren Arztrezepte auf Papier werden zur rechtssicheren Abrechnung der Arzneimittelkosten des [[Krankenversicherung|krankenversicherten]] Patienten heute nicht mehr benötigt. Bekanntlich konnten in Einzelfällen auch solche Arztrezepte gefälscht werden (= Urkundenfälschung).
+
Die verpflichtende Einführung des E-Rezepts mit Hilfe der deutschen Telematikinfrastruktur hat die jahrelange „Zettelwirtschaft“ im Gesundheitswesen beendet. Die früheren Arztrezepte auf Papier werden zur rechtssicheren Abrechnung der Arzneimittelkosten des [[Krankenversicherung|krankenversicherten]] Patienten heute nicht mehr benötigt. Bekanntlich konnten in Einzelfällen auch solche Arztrezepte gefälscht werden (= Urkundenfälschung § 267 StGB).
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
−
* [[digitale Barrierefreiheit]]
+
* [[digitale Barrierefreiheit]], [[Assistenzleistungen]]
−
* [[IT-Sicherheit]]
+
* [[IT-Sicherheit]], [[Datenschutz]], [[Interoperabilität]], [[Software]]
−
* [[Medikationsplan]]
+
* [[Rechtsverkehr in Deutschland]], [[Forensik]]
 +
* [[elektronischer Identitätsnachweis]]
 +
* [[Medikationsplan]], [[Checkliste für Arztgespräche]], [[Arztzeugnis]], [[Schweigepflicht]]
 +
* [[e-Rechnung]], [[Nutzungspflicht]]
 
* [[Neu|Was ist neu?]]
 
* [[Neu|Was ist neu?]]
 +
* [[Gesundheitsdatennutzungsgesetz]], [[Geheimhaltungspflicht]]
 
* [[Krankenhaussozialdienst]]
 
* [[Krankenhaussozialdienst]]
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==
 
* [https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html Internetseite zum E-Rezept]
 
* [https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html Internetseite zum E-Rezept]
 +
* [https://www.bfarm.de/DE/Home/_node.html Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)]
 +
 +
 +
[[Kategorie:Gesundheitssorge]]
 +
[[Kategorie:Rechtsnormen]]

Aktuelle Version vom 19. Juli 2026, 16:45 Uhr

Das E-Rezept, d.h. die elektronische Verordnung oder Verschreibung für den Patienten durch seinen Arzt oder seine Ärztin, ist für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland seit dem 01.01.2024 zur Regel geworden. Die Verwendung von Verordnungen und Empfehlungen in elektronischer Form wurde in § 86 SGB V sozialgesetzlich vorbereitet. Es geht dabei um sogenannte Bundesmantelverträge zwischen den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen in Deutschland.

Die verpflichtende Einführung des E-Rezepts mit Hilfe der deutschen Telematikinfrastruktur hat die jahrelange „Zettelwirtschaft“ im Gesundheitswesen beendet. Die früheren Arztrezepte auf Papier werden zur rechtssicheren Abrechnung der Arzneimittelkosten des krankenversicherten Patienten heute nicht mehr benötigt. Bekanntlich konnten in Einzelfällen auch solche Arztrezepte gefälscht werden (= Urkundenfälschung § 267 StGB).

Siehe auch

Weblinks