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Version vom 19. August 2026, 10:39 Uhr
Der deutsche Fachbegriff Forensik leitet sich vom lateinischen Forum her, das einst in Rom den öffentlichen Gerichtsort bezeichnet hatte. Forensik ist heute ein interdisziplinäres Spezialgebiet zur Beantwortung gerichtlicher Fragen. Der Begriff ging beim Forensischen Psychiater in eine Berufsbezeichnung ein, ansonsten spricht man von Rechtspsychologen oder Rechtsmedizinern.
Forensiker erstellen im Auftrag des Gerichts Sachverständigengutachten über die Sozial- und/oder Kriminalprognose bei psychisch Kranken. Es geht dabei im Betreuungsrecht vor allem um Geschäftsfähigkeit (§ 104 BGB bis § 105a BGB), Prozessfähigkeit (§ 51 ZPO bis § 53 ZPO), Testierfähigkeit (§ 2229 BGB) und Ehefähigkeit (§ 1304 BGB). Betroffene Rechtsgebiete sind außer dem Strafrecht - wegen der Beurteilung der Schuldfähigkeit - vor allem das Zivilrecht, das Sozialrecht, das Verwaltungsrecht und das Arbeitsrecht.
Psychiatriegeschichte
Die Psychiatrie ist die wissenschaftliche, d.h. nichtreligiöse Seelenheilkunde. Die wissenschaftliche Lehre vom Erkennen und Behandeln psychischer Störungen beim Menschen ist im Vergleich mit der körperorientierten Medizin relativ jung. Jahrhunderte lang war die christliche Nächstenliebe (= caritas) das (rechtliche) Gebot im Umgang mit psychisch Kranken, bis die nationalsozialistische Ideologie den Gnadentod im Deutschen Reich für diese Kranken als aktive Sterbehilfe durch Ärzte vorübergehend zugelassen hatte. Die moralische Erschütterung vieler Menschen über diesen in Deutschland an mehreren Orten geschehenen Tabu-Bruch dauert bis heute an.
Dabei hatten schon im 19. Jahrhundert einzelne Ärzte Lehrbücher der Psychiatrie veröffentlicht. Der erste deutsche Lehrstuhl für psychische Heilkunde wurde schon 1811 an der Universität Leipzig eingerichtet. Entscheidend war aber die „Heidelberger Schule“ um den deutschen Philosophen Karl Jaspers (1883 – 1969), den die Nationalsozialisten dann als Universitätsprofessor boykottiert hatten. Ab 1948 wirkte Jaspers daher als Universitätsprofessor in Basel in der Schweiz. Der psychopharmakologische Fortschritt in der medizinischen Forschung machte die bisher unheilbaren „Geisteskrankheiten“ zum Teil heil- bzw. beherrschbar und verbesserte die Teilhabe der Betroffenen am gesellschaftlichen Leben grundlegend.
Exorzismus
Der Exorzismus (lat.: ex-oro = erbitten, erflehen, durch Bitten bewegen) der römisch-katholischen Kirche ging aus alten, abergläubischen Praktiken hervor. Früher wurden „Dämonen“ mit Hilfe von Zaubersprüchen und Beschwörungen aus besessen geglaubten, psychisch kranken Menschen ausgetrieben. Dies war und ist bis heute eine religionsrechtlich zulässige, traumatisierende Seelenheilpraxis, die durch den Horrorfilm „Der Exorzist“ öffentlich bekannt wurde.
Protestantische Kirchen haben diese alten Heilpraktiken seit dem 16. Jahrhundert in Europa allmählich abgeschafft. Die römisch-katholische Weltkirche hält bisher am Amt des Exorzisten fest, ohne den Grund oder den Zweck öffentlich zu erklären. Faktisch bejaht sie damit aber weiterhin Zauberei bzw. Magie als Heilmittel. Nach erfolgter Aufklärung im europäischen Denken gelten jedoch exorzistische Handlungen an kranken Menschen als unsinnig und schädlich. Betreuer dürften dieser Behandlung in Deutschland keinesfalls zustimmen.
Trauma
Das aus dem Griechischen stammende Fremdwort bedeutet dort Wunde, Schaden oder Verlust. In der Psychologie und Psychiatrie wird mit Trauma eine Verletzung des Körpers oder der Seele bezeichnet, die erst an den typischen Traumafolgestörungen erkannt wird. Dazu gehören die Dissoziative Identitätsstörung, Depressionen, Suchtverhalten und die sogenannte posttraumatische Belastungsstörung, die z.B. bei Soldaten zur Dienstunfähigkeit wegen unheilbarer Krankheit führen kann.
Typische belastende (= traumatische) Lebenssituationen, die individuell zu Traumafolgestörungen führen können, sind Kriegs- oder Fluchterfahrungen, Folter, Naturkatastrophen, Vergewaltigung oder andere Gewalterfahrungen, sexueller Missbrauch, schwere Unfälle, der plötzliche Tod eines geliebten Menschen oder Mobbing. Auslöser für eine mögliche Traumatisierung kann der persönlich erlittene Kontrollverlust über sein eigenes Leben sein. Dadurch können sich Persönlichkeitsanteile verselbständigen, wodurch diese seelische Verletzung als Trauma gekennzeichnet ist. Das individuelle Selbst- und Weltbild des Betroffenen wird nachhaltig erschüttert, könnte aber durch individuell passende, psycho-soziale Unterstützung mit der Zeit wieder geheilt werden.
Sexualwissenschaft
Im Jahr 1735 entwarf der schwedische Naturforscher Carl von Linné das nach ihm benannte Ordnungssystem der Botanik. Es ordnet die gesamte Pflanzenwelt der Erde nach den Unterschieden ihrer Sexualorgane in ein System. Später wurde dieses System auch in die Anthropologie übertragen und die alte, religiös begründete Weltsicht brach nach und nach in sich zusammen. Nun wurde die pädagogische Psychologie als (noch fehlerbehaftete) Wissenschaft für die Domestizierung des Triebhaften im Menschen verantwortlich. Menschliche Sexualität wurde in Normalität und Abnormalität unterschieden und abweichendes Verhalten wurde als „Perversitäten“ zunächst strafrechtlich reguliert bzw. verfolgt.
Diese rechtsmoralische Bewertung des individuellen Sexualverhaltens in den Staaten änderte sich erst mit der Entstehung der Sexualwissenschaft, die zeitlich mit der Herausgabe der Fachzeitschrift für Sexualwissenschaft ab 1914 zusammenfällt. Nach etwa 100 Jahren der säkularen Liberalisierung wurde in Deutschland 2017 die Ehe neu als Rechtsinstitut des Staates auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.
Sucht bzw. Abhängigkeitserkrankung
Menschen können sowohl an einer stoffgebundenen als auch an einer nicht stoffgebundenen Abhängigkeit leiden. Bekannte Suchtstoffe sind Alkohol, Tabakwaren, legale oder illegale Drogen und Medikamente. Die Unterscheidung von legalen und illegalen Drogen erfolgt rein normativ bzw. gesetzlich (= Betäubungsmittelgesetz BtMG). Eine Abhängigkeitserkrankung kann vorliegen, wenn der Konsument einen inneren Zwang spürt, die betreffende Substanz zu konsumieren, eine Kontrollminderung über mindestens einen Monat Zeitdauer und/oder ein körperliches Entzugssyndrom beim Absetzen der Substanz beobachtet wird.
Zu den missbräuchlich eingenommenen Medikamenten gehören Schmerzmittel, Beruhigungsmittel und Schlafmittel, aber auch Doping-Substanzen. Als nicht stoffgebundene Süchte gelten die Essstörungen wie Anorexie und Bulimie, Spielsucht, Arbeitssucht, Sexsucht und Sportsucht. Der Übergang vom egoistisch maßlosen Verhalten zur krankhaften Sucht ist fließend und daher schwer zu erkennen. Abhängigkeitserkrankungen schränken in der Regel den freien Willen des Patienten ein.
Siehe auch
- Sachverständigengutachten, Rechtsprechung zum Sachverständigengutachten
- Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach
- Prozessführung, Begleitforschung, Behindertenkonvention
- Psychisch-Kranken-Gesetz, Arztzeugnis, Zwangsbehandlung, Gewaltschutzanordnung, Waffenbesitz
- Betreuungsgerichtshilfe, Vorführung, Amtsermittlungspflicht, Amtspflichtverletzung, Gerichtskosten
- Genehmigung der Heilbehandlung, Unterstützungspflicht, Vulnerabilität
- Wahlrecht