Elektronischer Identitätsnachweis: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 16: Zeile 16:
 
* [[Interoperabilität]]
 
* [[Interoperabilität]]
 
* [[Datenschutz]]
 
* [[Datenschutz]]
 +
* [[IT-Sicherheit]]
 
* [[Registrierung]]
 
* [[Registrierung]]
 
* [[Rechtsverkehr in Deutschland]]
 
* [[Rechtsverkehr in Deutschland]]

Version vom 6. Juni 2025, 15:04 Uhr

Was der Personalausweis oder der Reisepass rechtlich im realen Leben leistet, leistet der elektronische Identitätsnachweis (eID) im Internet.

Beide Aus- bzw. Nachweise können gefälscht werden. Dagegen gibt es im deutschen Strafgesetzbuch zahlreiche Strafvorschriften:

  • Urkundenfälschung § 267 StGB
  • Fälschung beweiserheblicher Daten § 269 StGB
  • Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung § 270 StGB
  • Missbrauch von Ausweispapieren § 281 StGB

Siehe auch

Weblinks