Betreuungsarbeitsgemeinschaft
Betreuungsarbeitsgemeinschaften sind informelle Arbeitskreise zwischen Betreuungsbehörde, Betreuungsvereinen, teilweise auch Betreuungsgerichten und Arbeitsgemeinschaften von Berufsbetreuern.
Landesrecht
Mehrere Landesausführungsgesetze zum Betreuungsgesetz sehen verpflichtend die Bildung von Betreuungsarbeitsgemeinschaften vor. Dies sind folgende Bundesländer:
In den anderen acht Ländern bestehen diese oft auf freiwilliger Basis.
Sitzungsthemen
In den Sitzungen der Betreuungsarbeitsgemeinschaften werden meist allgemein interessierende Themen, sowie die örtliche Gerichts- und Behördenpraxis von gesetzlichen Bestimmungen, besprochen. Es wird versucht, allgemein akzeptierte örtliche Verfahrensweisen zu etablieren (auf Englisch: "common law"). Auch die Vorbereitung und Organisation von Fortbildungsveranstaltungen auf örtlicher Ebene ist oft Gesprächsthema.
Ist eine Betreuungsarbeitsgemeinschaft eingerichtet, so sollte dieses Gremium u.a. folgende Aufgaben haben:
- Bedarfsermittlung und Planung für ein ausreichendes Angebot an Betreuern;
- Entwicklung von Anforderungsprofilen für ehrenamtliche Betreuer;
- Entwicklung von Strategien zur Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer, Herausgabe von Informationsmaterialien für Betreuer;
- Koordination der Beratungs-, Unterstützungs-, Einführungs- und Fortbildungsmaßnahmen der Behörde, der Betreuungsvereine und des Betreuungsgerichtes;
- Erhebung der genauen Zahlen der Betreuten im jeweiligen Bezirk und Darstellung der Lebensverhältnisse dieser vulnerablen Personen, damit korrekte Planungsdaten für die künftige Betreuungsarbeit zur Verfügung stehen;
- Erarbeitung einer Dokumentation mit detaillierter Beschreibung über die in der Region vorhandenen Einrichtungen für ambulante und stationäre Behandlung und soziale Betreuung;
- Entwicklung von Strategien zur Betreuungsvermeidung durch Vorsorgevollmacht; Aufklärungskampagnen, Herausgabe von Informationsbroschüren
- Erarbeitung von Kriterien für die Feststellung, wann eine Person Berufsbetreuer ist und welche beruflichen Kenntnisse hierfür vorliegen sollten; Kriterien für die sog. „Mischkalkulation“ bei der Übernahme von Betreuungen durch Berufs- und Vereinsbetreuer.
- Betreuungsgerichtshilfe
Siehe auch
- Betreuervorschlag
- Betreuerpflichten
- Beaufsichtigung
- Amtsermittlungspflicht, Betreuungsgerichtshilfe
- Sozialpsychiatrischer Dienst, Gesamtplanverfahren
- Informationspflicht
- Mailingliste
- Mitteilungspflicht
- Vulnerabilität
- Selbstverwaltung der deutschen Gemeinden, Föderalismus, Eingruppierung
- Unterstützungspflicht, Ergänzungsbetreuer, Verhinderungsbetreuer
- Verbraucherstreitbeilegung
- Betreuungsplan ist weggefallen!