Verbraucherstreitbeilegung
Das deutsche Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) legt seit dem 01.04.2016 die Rahmenbedingungen fest für Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen mit einem Unternehmen (z.B. Heimvertrag).
Wie kann die Heimaufsicht Konflikten vorbeugen?
Der gesetzliche Prüfauftrag der Heimaufsicht wird in Landesgesetzen normiert (Baden-Württemberg: § 17 WTPG BW). Er gehört zum Ordnungsrecht und dient der präventiven Gefahrenabwehr und so dem Schutz der Heimbewohnenden. Die Heimaufsicht überprüft und berät stationäre Pflegeeinrichtungen, damit deren Bewohner und Bewohnerinnen dort ein würdevolles, möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen können. Für die Pflege sollten die anerkannten Expertenstandards eingehalten werden, damit keine Mängel bei der unangemeldeten Überprüfung des Heimes festgestellt werden.
Wie kann der Medizinische Dienst Konflikten vorbeugen?
Der im deutschen Sozialgesetzbuch, Buch 5 (§§ 275 ff. SGB V), im 9. Kapitel umfassend gesetzlich geregelte Medizinische Dienst der Kranken- bzw. Pflegekassen prüft regelmäßig in stationären Pflegeeinrichtungen die leistungsrechtlichen Vereinbarungen. Vor allem die Verbesserung und Sicherung der Qualität von Pflege und Versorgung der Heimbewohnenden sind das Aufgabenziel. Es wird regelmäßig ein Prüfbericht erstellt, der auch konkrete Empfehlungen zur Beseitigung von festgestellten Qualitätsmängeln enthalten kann. Die geprüfte Qualität der allgemeinen Pflegeleistungen, der medizinischen Behandlungspflege, der sozialen Betreuung einschließlich der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gemäß § 43b SGB XI wird auch als Prüfbericht an die zuständige Heimaufsichtsbehörde versandt. Gemäß § 115 Abs. 2 SGB XI entscheiden dann die Landesverbände der Pflegekassen unter Beteiligung des zuständigen Trägers der Sozialhilfe, welche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung im Heim zu treffen sind.
Siehe auch
- Altenheim
- Betreutes Wohnen
- Informationspflicht
- Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
- Verbraucherinsolvenz
- Was ist neu?
- Prozessführung
- Prozessfähigkeit
- Widerspruchsrecht
- Vertretung gegenüber Behörden
- Beaufsichtigung