Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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==Siehe auch==
 
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* [[Betreuungsverein]]
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* [[Betreuungsverein]], [[Betreuervorschlag]]
 
* [[Beratung]], [[Freier Wille]], [[natürlicher Wille]]
 
* [[Beratung]], [[Freier Wille]], [[natürlicher Wille]]
 
* [[Betreuer (Ehrenamt)]]
 
* [[Betreuer (Ehrenamt)]]

Version vom 18. April 2026, 14:49 Uhr

Die in § 22 BtOG gesetzlich angeregte Kooperationsvereinbarung zwischen ehrenamtlichen Rechtsbetreuern und ihren Betreuungsvereinen soll folgende Angebote und Forderungen der Hauptamtlichen an ihre freiwilligen Ehrenamtlichen enthalten:

  • Zuweisung eines konkreten persönlichen Ansprechpartners im Betreuungsverein für den Ehrenamtlichen
  • Einverständniserklärung des Ehrenamtlichen zur Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten durch den Betreuungsverein und Hinweis auf das Widerrufsrecht
  • Einverständniserklärung des Ehrenamtlichen zu den Auszügen aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts durch die Betreuungsbehörde
  • Persönliche Wünsche des Ehrenamtlichen bezüglich der möglichen Betreuungsübernahmen hinsichtlich individueller Faktoren wie Geschlecht, Alter, Nationalität, Krankheitsbild, Vermögenslage, Wohnsituation, Wohnort

Weblinks

Siehe auch