Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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*[[Unterstützungspflicht|Unterstützung]] und Begleitung des/der Ehrenamtlichen in Absprache mit dem zuständigen [[Betreuungsgericht]] und der zuständigen [[Betreuungsbehörde]]
 
*[[Unterstützungspflicht|Unterstützung]] und Begleitung des/der Ehrenamtlichen in Absprache mit dem zuständigen [[Betreuungsgericht]] und der zuständigen [[Betreuungsbehörde]]
  
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*Zuweisung eines konkreten persönlichen Ansprechpartners im [[Betreuungsverein]] für den Ehrenamtlichen
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*Zuweisung eines konkreten persönlichen Ansprechpartners im [[Betreuungsverein]] für die Ehrenamtlichen
  
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*Bereitschaft zur Übernahme einer [[Verhinderungsbetreuer|Verhinderungsbetreuung]] durch den [[Betreuungsverein]] bei vorübergehendem Ausfall des Ehrenamtlichen
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*Bereitschaft zur Übernahme einer [[Verhinderungsbetreuer|Verhinderungsbetreuung]] durch den [[Betreuungsverein]] bei vorübergehendem Ausfall des/der Ehrenamtlichen
  
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*Einverständniserklärung des Ehrenamtlichen zur Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten durch den [[Betreuungsverein]] und Hinweis auf das Widerrufsrecht
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*Einverständniserklärung des/der Ehrenamtlichen zur Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten durch den [[Betreuungsverein]] und Hinweis auf das Widerrufsrecht
  
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*Einverständniserklärung des Ehrenamtlichen zu den Auszügen aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts durch die [[Betreuungsbehörde]]
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*Einverständniserklärung des/der Ehrenamtlichen zu den Auszügen aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts durch die [[Betreuungsbehörde]]
  
 
*[[Schweigepflicht|Verschwiegenheitsverpflichtung]] des [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Rechtsbetreuers]] gegenüber Dritten bezüglich der [[Datenschutz|persönlichen Daten der Betreuten]]
 
*[[Schweigepflicht|Verschwiegenheitsverpflichtung]] des [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Rechtsbetreuers]] gegenüber Dritten bezüglich der [[Datenschutz|persönlichen Daten der Betreuten]]

Version vom 28. Mai 2026, 16:54 Uhr

Die in § 22 BtOG gesetzlich angeregte Kooperationsvereinbarung zwischen ehrenamtlichen Rechtsbetreuern und ihren Betreuungsvereinen soll folgende Angebote und Forderungen der Hauptamtlichen an ihre freiwilligen Ehrenamtlichen enthalten:

  • Zuweisung eines konkreten persönlichen Ansprechpartners im Betreuungsverein für die Ehrenamtlichen
  • Einverständniserklärung des/der Ehrenamtlichen zur Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten durch den Betreuungsverein und Hinweis auf das Widerrufsrecht
  • Einverständniserklärung des/der Ehrenamtlichen zu den Auszügen aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts durch die Betreuungsbehörde

Weblinks

Siehe auch