Betreuungsarbeitsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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Version vom 3. September 2025, 11:55 Uhr

Betreuungsarbeitsgemeinschaften sind informelle Arbeitskreise zwischen Betreuungsbehörde, Betreuungsvereinen, teilweise auch Betreuungsgerichten und Arbeitsgemeinschaften von Berufsbetreuern.

Landesrecht

Mehrere Landesausführungsgesetze zum Betreuungsgesetz sehen verpflichtend die Bildung von Betreuungsarbeitsgemeinschaften vor. Dies sind folgende Bundesländer:

In den anderen acht Ländern bestehen diese oft auf freiwilliger Basis.

Sitzungsthemen

In den Sitzungen der Betreuungsarbeitsgemeinschaften werden meist allgemein interessierende Themen, sowie die örtliche Gerichts- und Behördenpraxis von gesetzlichen Bestimmungen, besprochen. Es wird versucht, allgemein akzeptierte örtliche Verfahrensweisen zu etablieren. Auch die Vorbereitung und Organisation von Fortbildungsveranstaltungen auf örtlicher Ebene ist oft Gesprächsthema.

Ist eine Betreuungsarbeitsgemeinschaft eingerichtet, so sollte dieses Gremium u.a. folgende Aufgaben haben:

Siehe auch