Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 16. Juni 2026, 16:38 Uhr
Die in § 22 BtOG gesetzlich angeregte Kooperationsvereinbarung zwischen ehrenamtlichen Rechtsbetreuern und ihren Betreuungsvereinen soll folgende Angebote und Forderungen der Hauptamtlichen an ihre freiwilligen Ehrenamtlichen enthalten:
- Einführung und laufende Fortbildungen über die Rechtsgrundlagen und Rechtspraxis der Betreuungsführung in Deutschland
- Unterstützung und Begleitung des/der Ehrenamtlichen in Absprache mit dem zuständigen Betreuungsgericht und der zuständigen Betreuungsbehörde
- Zuweisung eines konkreten persönlichen Ansprechpartners im Betreuungsverein für die Ehrenamtlichen
- Bereitschaft zur Übernahme einer Verhinderungsbetreuung durch den Betreuungsverein bei vorübergehendem Ausfall des/der Ehrenamtlichen
- Einverständniserklärung des/der Ehrenamtlichen zur Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten durch den Betreuungsverein und Hinweis auf das Widerrufsrecht
- Einverständniserklärung des/der Ehrenamtlichen zu den Auszügen aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts durch die Betreuungsbehörde
- Verschwiegenheitsverpflichtung des ehrenamtlichen Rechtsbetreuers gegenüber Dritten bezüglich der persönlichen Daten der Betreuten
- Anzeigeverpflichtung des ehrenamtlichen Rechtsbetreuers gegenüber dem Betreuungsverein bezüglich eines eingeleiteten Strafverfahrens gegen sich oder bezüglich einer staatlichen Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft
- Persönliche Wünsche des/der Ehrenamtlichen bezüglich der möglichen Betreuungsübernahmen hinsichtlich individueller Faktoren wie Geschlecht (= männlich, weiblich, divers), Alter, Nationalität, Krankheitsbild, Vermögenslage, Wohnsituation, Wohnort
Weblinks
Siehe auch
- Betreuungsverein, Betreuervorschlag
- Beratung, Freier Wille, natürlicher Wille
- Betreuer (Ehrenamt), Erörterungsgespräch
- Formulare, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
- Eidesstattliche Versicherung
- Querschnittsaufgaben
- Betreuungsrechtsreform
- Betreuungsorganisationsgesetz
- Pflicht zur Betreuungsübernahme?
- Mitteilungspflicht
- Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach, Nutzungspflicht?
- Tag der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer
- Unterstützungspflicht