Betreuungsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Betreuungsgericht entscheidet über die [[Betreuungsvoraussetzung|Einrichtung]], den [[Aufgabenkreis|Umfang]] und die [[Betreuungsaufhebung|Aufhebung einer Betreuung]] und eines [[Einwilligungsvorbehalt]]es sowie über die Auswahl und [[Betreuerbestellung|Bestellung des Betreuers]]. Während einer Betreuung sind zahlreiche [[gesetzliche Vertretung|Rechtshandlungen]] des Betreuers durch das Gericht zu [[Genehmigungspflichten|genehmigen]]. Das Gericht [[Beratung|berät]] und [[Aufsicht|beaufsichtigt]] den [[Betreuer]] und entscheidet ggf. über seine [[Ermessensvergütung]].
 
Das Betreuungsgericht entscheidet über die [[Betreuungsvoraussetzung|Einrichtung]], den [[Aufgabenkreis|Umfang]] und die [[Betreuungsaufhebung|Aufhebung einer Betreuung]] und eines [[Einwilligungsvorbehalt]]es sowie über die Auswahl und [[Betreuerbestellung|Bestellung des Betreuers]]. Während einer Betreuung sind zahlreiche [[gesetzliche Vertretung|Rechtshandlungen]] des Betreuers durch das Gericht zu [[Genehmigungspflichten|genehmigen]]. Das Gericht [[Beratung|berät]] und [[Aufsicht|beaufsichtigt]] den [[Betreuer]] und entscheidet ggf. über seine [[Ermessensvergütung]].
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===Meldepflicht bei der [[Unfallversicherung]]===
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Unfälle mit [[Tod des Betreuers|Todesfolge]] oder mit einer Arbeitsunfähigkeit des Rechtsbetreuers von mehr als 3 Tagen müssen innerhalb von 3 Tagen bei der Unfallversicherung gemeldet werden. Hierfür gibt es eine formularmäßige Unfallanzeige (gelber Vordruck), der innerhalb von 3 Tagen von der Stelle, die für den Versicherten zuständig ist, erstattet werden muss. Bei Einzelbetreuern ist die zuständige Stelle das Amtsgericht (in der Regel die Stelle, die auch für Zeugenentschädigung zuständig ist), bei [[Vereinsbetreuer|Vereins-]] oder [[Behördenbetreuer]]n die jeweilige [[Betreuungsbehörde|Behörde]] bzw. der jeweilige [[Betreuungsverein|Verein]].
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Leider hat sich diese Pflicht bei einigen Betreuungsgerichten noch nicht herumgesprochen, auch sind z.T. die Meldeformulare der Unfallversicherung überhaupt nicht bekannt. Zusätzlich sollte der Verunglückte sich auch selbst bei der zuständigen Unfallversicherung melden oder seiner Krankenkasse eine Mitteilung über die Unfallursache machen, damit diese die Unfallversicherung verständigt.
  
 
==Gerichtsorganisation==
 
==Gerichtsorganisation==
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Das [[wikipedia:de:Rechtspflegergesetz|RpflG]] regelt, für welche Angelegenheiten der Richter und für welche der Rechtspfleger zuständig ist. Gemäß § 3 Ziffer 2 b RpflG ist das Betreuungsverfahren auf den [[Rechtspfleger]] übertragen. Die dem [[Betreuungsrichter]] vorbehaltenen Entscheidungen finden sich in § 15 RpflG. Es handelt sich dabei im wesentlichen um Entscheidungen, die in [[Grundrechte]] des Betroffenen eingreifen können, wie die [[Betreuerbestellung]] als solche, den [[Einwilligungsvorbehalt]], die [[Postkontrolle|Post- und Telefonkontrolle]] und die Genehmigungen von [[Genehmigung der Heilbehandlung|Heilbehandlungen]], [[Sterilisation]]en und freiheitsentziehenden [[Unterbringung]]en. Dem Rechtspfleger obliegen die [[Aufsicht]] und die [[Beratung]] der Betreuer und die Festsetzung der Kosten der Betreuer.
 
Das [[wikipedia:de:Rechtspflegergesetz|RpflG]] regelt, für welche Angelegenheiten der Richter und für welche der Rechtspfleger zuständig ist. Gemäß § 3 Ziffer 2 b RpflG ist das Betreuungsverfahren auf den [[Rechtspfleger]] übertragen. Die dem [[Betreuungsrichter]] vorbehaltenen Entscheidungen finden sich in § 15 RpflG. Es handelt sich dabei im wesentlichen um Entscheidungen, die in [[Grundrechte]] des Betroffenen eingreifen können, wie die [[Betreuerbestellung]] als solche, den [[Einwilligungsvorbehalt]], die [[Postkontrolle|Post- und Telefonkontrolle]] und die Genehmigungen von [[Genehmigung der Heilbehandlung|Heilbehandlungen]], [[Sterilisation]]en und freiheitsentziehenden [[Unterbringung]]en. Dem Rechtspfleger obliegen die [[Aufsicht]] und die [[Beratung]] der Betreuer und die Festsetzung der Kosten der Betreuer.
  
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Zum Betreuungsgericht gehört des Weiteren eine Geschäftsstelle, die die (elektronischen) Akten verwaltet, [[elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach|(elektronisch) eingehende Schriftstücke]] den Akten zuordnet und den Rechtsanwendern vorlegt, Verfügungen ausführt, auf die Einhaltung von Fristen achtet, die Zustellung und den Versand von Beschlüssen und sonstigen Schreiben besorgt, die [[Akteneinsicht|Einsicht]] und den Versand von (elektronischen) Akten organisiert, die Ladung von Verfahrensbeteiligten zu gerichtlichen Terminen durchführt und die telefonische und persönliche Erreichbarkeit des Gerichts zu bestimmten Geschäftszeiten garantiert. Besonderen Aufgaben obliegen den Urkundsbeamten auf der Geschäftsstelle, wie z.B. die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen, die Berechnung der [[Gerichtskosten]] und die Anweisung von aus der Staatskasse zu zahlenden [[Betreuervergütung|Vergütungen an die Betreuer]].
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Zum Betreuungsgericht gehört des Weiteren eine Geschäftsstelle, die die (elektronischen) Akten verwaltet, [[elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach|(elektronisch) eingehende Schriftstücke]] den Akten zuordnet und den Rechtsanwendern vorlegt, Verfügungen ausführt, auf die Einhaltung von Fristen achtet, die [https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Postkontrolle#Zustellung Zustellung] und den Versand von Beschlüssen und sonstigen Schreiben besorgt, die [[Akteneinsicht|Einsicht]] und den Versand von (elektronischen) Akten organisiert, die Ladung von Verfahrensbeteiligten zu gerichtlichen Terminen durchführt und die telefonische und persönliche Erreichbarkeit des Gerichts zu bestimmten Geschäftszeiten garantiert. Besonderen Aufgaben obliegen den Urkundsbeamten auf der Geschäftsstelle, wie z.B. die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen, die Berechnung der [[Gerichtskosten]] und die Anweisung von aus der Staatskasse zu zahlenden [[Betreuervergütung|Vergütungen an die Betreuer]].
  
 
Bis zum 31.12 2017 übernahmen im württembergischen Teil von Baden-Württemberg [[wikipedia:de:Bezirksnotar|Bezirksnotar]]e Aufgaben der Betreuungsgerichte.
 
Bis zum 31.12 2017 übernahmen im württembergischen Teil von Baden-Württemberg [[wikipedia:de:Bezirksnotar|Bezirksnotar]]e Aufgaben der Betreuungsgerichte.
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==[[Betreuungsgerichtshilfe]]==
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Die [[Selbstverwaltung der deutschen Gemeinden|kommunalen]] [[Betreuungsbehörde]]n arbeiten in der Regel den zuständigen Betreuungsgerichten für ihre Städte und Gemeinden zu. Näheres unter [[Betreuungsgerichtshilfe]].
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Betreuungsgesetz]], [[Betreuungsrichter]], [[Gerichtsbeschluss]], [[Rechtspfleger]], [[Umgangsbestimmung]], [[Grundrechte]], [[Prozessfähigkeit]], [[Verfahrensfähigkeit]], [[Arztzeugnis]], [[Erörterungsgespräch]], [[FamFG]], [[Anzeigepflicht]]; [[Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach]], [[Nutzungspflicht]]
 
* [[Betreuungsgesetz]], [[Betreuungsrichter]], [[Gerichtsbeschluss]], [[Rechtspfleger]], [[Umgangsbestimmung]], [[Grundrechte]], [[Prozessfähigkeit]], [[Verfahrensfähigkeit]], [[Arztzeugnis]], [[Erörterungsgespräch]], [[FamFG]], [[Anzeigepflicht]]; [[Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach]], [[Nutzungspflicht]]
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* [[Genehmigungspflichten]], [[Dokumentationspflicht]], [[Gerichtskosten]]
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* [[Genehmigungspflichten]], [[Dokumentationspflicht]], [[Gerichtskosten]], [[Forensik]]
 
* [[Aufgabenkreis]] des Betreuers, [[Anfangsgespräch]]
 
* [[Aufgabenkreis]] des Betreuers, [[Anfangsgespräch]]
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* [[Auskunftspflicht]]
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* [[Auskunftspflicht]], [[Betreuungsverfügung]]
 
* [[Kindschaftsrecht]]
 
* [[Kindschaftsrecht]]
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* [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]], [[Unfallversicherung]]
  
 
[[Kategorie:Betreuungsverfahren]]
 
[[Kategorie:Betreuungsverfahren]]
 
[[Kategorie:Rechtsprechung]]
 
[[Kategorie:Rechtsprechung]]

Aktuelle Version vom 10. Juli 2026, 10:52 Uhr

Justiz.jpg
Gerichtsgebaeude.jpg

Achtung: diese Seite ist sowohl was die Paragraphen als auch den Inhalt betrifft, an die Rechtslage ab 1.1.2023 angepasst.

Aufgaben

Das Betreuungsgericht ist zuständig für Betreuungsverfahren (§ 271 FamFG), die Unterbringung von Volljährigen nach dem Betreuungsrecht und dem jeweiligen Landesgesetz der sechzehn deutschen Gliedstaaten über die Unterbringung von psychisch Kranken (PsychKG) (§312 FamFG) sowie für sog. betreuungsrechtliche Zuweisungssachen, dass sind z.B. Pflegschaften für Erwachsene (§ 340 FamFG) . Bis zum 31.8.2009 war das Vormundschaftsgericht zuständig.

Zum 01.09.2009 wurden durch Einführung des FamFG gesonderte Betreuungsgerichte gegründet.

Das Betreuungsgericht entscheidet über die Einrichtung, den Umfang und die Aufhebung einer Betreuung und eines Einwilligungsvorbehaltes sowie über die Auswahl und Bestellung des Betreuers. Während einer Betreuung sind zahlreiche Rechtshandlungen des Betreuers durch das Gericht zu genehmigen. Das Gericht berät und beaufsichtigt den Betreuer und entscheidet ggf. über seine Ermessensvergütung.

Meldepflicht bei der Unfallversicherung

Unfälle mit Todesfolge oder mit einer Arbeitsunfähigkeit des Rechtsbetreuers von mehr als 3 Tagen müssen innerhalb von 3 Tagen bei der Unfallversicherung gemeldet werden. Hierfür gibt es eine formularmäßige Unfallanzeige (gelber Vordruck), der innerhalb von 3 Tagen von der Stelle, die für den Versicherten zuständig ist, erstattet werden muss. Bei Einzelbetreuern ist die zuständige Stelle das Amtsgericht (in der Regel die Stelle, die auch für Zeugenentschädigung zuständig ist), bei Vereins- oder Behördenbetreuern die jeweilige Behörde bzw. der jeweilige Verein.

Leider hat sich diese Pflicht bei einigen Betreuungsgerichten noch nicht herumgesprochen, auch sind z.T. die Meldeformulare der Unfallversicherung überhaupt nicht bekannt. Zusätzlich sollte der Verunglückte sich auch selbst bei der zuständigen Unfallversicherung melden oder seiner Krankenkasse eine Mitteilung über die Unfallursache machen, damit diese die Unfallversicherung verständigt.

Gerichtsorganisation

Das Betreuungsgericht ist eine Abteilung eines Amtsgerichts (§§ 23a und 23c GVG). Es entscheiden Richter (als Einzelrichter) oder Rechtspfleger.

Das RpflG regelt, für welche Angelegenheiten der Richter und für welche der Rechtspfleger zuständig ist. Gemäß § 3 Ziffer 2 b RpflG ist das Betreuungsverfahren auf den Rechtspfleger übertragen. Die dem Betreuungsrichter vorbehaltenen Entscheidungen finden sich in § 15 RpflG. Es handelt sich dabei im wesentlichen um Entscheidungen, die in Grundrechte des Betroffenen eingreifen können, wie die Betreuerbestellung als solche, den Einwilligungsvorbehalt, die Post- und Telefonkontrolle und die Genehmigungen von Heilbehandlungen, Sterilisationen und freiheitsentziehenden Unterbringungen. Dem Rechtspfleger obliegen die Aufsicht und die Beratung der Betreuer und die Festsetzung der Kosten der Betreuer.

Zum Betreuungsgericht gehört des Weiteren eine Geschäftsstelle, die die (elektronischen) Akten verwaltet, (elektronisch) eingehende Schriftstücke den Akten zuordnet und den Rechtsanwendern vorlegt, Verfügungen ausführt, auf die Einhaltung von Fristen achtet, die Zustellung und den Versand von Beschlüssen und sonstigen Schreiben besorgt, die Einsicht und den Versand von (elektronischen) Akten organisiert, die Ladung von Verfahrensbeteiligten zu gerichtlichen Terminen durchführt und die telefonische und persönliche Erreichbarkeit des Gerichts zu bestimmten Geschäftszeiten garantiert. Besonderen Aufgaben obliegen den Urkundsbeamten auf der Geschäftsstelle, wie z.B. die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen, die Berechnung der Gerichtskosten und die Anweisung von aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen an die Betreuer.

Bis zum 31.12 2017 übernahmen im württembergischen Teil von Baden-Württemberg Bezirksnotare Aufgaben der Betreuungsgerichte.

16 Bundesländer in Deutschland

Betreuungsgerichtshilfe

Die kommunalen Betreuungsbehörden arbeiten in der Regel den zuständigen Betreuungsgerichten für ihre Städte und Gemeinden zu. Näheres unter Betreuungsgerichtshilfe.

Siehe auch