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====Zur neuen Gesetzeslage ab 2023====
 
====Zur neuen Gesetzeslage ab 2023====
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*Brede: Wunsch-Wohl-Konflikte der betreuten Person und zur Schranke des § 1821 Abs. 3 BGB; BtR 2026,121
 
*Dodegge: Vom Wohl des Betroffenen zu dessen Wünschen und Willen – neue Maßstäbe für die Betreuertätigkeit; FamRZ 2022, 844
 
*Dodegge: Vom Wohl des Betroffenen zu dessen Wünschen und Willen – neue Maßstäbe für die Betreuertätigkeit; FamRZ 2022, 844
 
*Guhling: Stärkt die Reform des Betreuungsrechtes das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen? BtPrax 2023, 3
 
*Guhling: Stärkt die Reform des Betreuungsrechtes das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen? BtPrax 2023, 3

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