Diskussion:Selbstbestimmung

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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Post- und Telefonkontrolle darf der Betreuer nur mit gerichtlicher Genehmigung ausüben

Genehmigung hat für mich die Konotation, der Betreuer würde ein Interesse daran haben. Wäre es nicht angemessener hier von Anordnung zu sprechen? --spade 14:46, 20. Jun. 2012 (CEST)