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==Selbstbestimmungsgesetz==
 
==Selbstbestimmungsgesetz==
 
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ist für Deutschland seit dem 01.11.2024 [[neu]] in Kraft. Das bisherige Transsexuellengesetz (TSG) ist seither außer Kraft. Mit dem nun möglichen selbstbestimmten Geschlechtseintrag männlich, weiblich, divers oder ohne Geschlechtsangabe sind auch entsprechende Vornamen beim zuständigen Standesamt anzugeben.
 
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ist für Deutschland seit dem 01.11.2024 [[neu]] in Kraft. Das bisherige Transsexuellengesetz (TSG) ist seither außer Kraft. Mit dem nun möglichen selbstbestimmten Geschlechtseintrag männlich, weiblich, divers oder ohne Geschlechtsangabe sind auch entsprechende Vornamen beim zuständigen Standesamt anzugeben.
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* [https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/206/VO Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 21.06.2024]
    
==Bundesverfassungsgericht zum Kontrollbetreuer==
 
==Bundesverfassungsgericht zum Kontrollbetreuer==
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