Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ist für Deutschland seit dem 01.11.2024 [[neu]] in Kraft. Das bisherige Transsexuellengesetz (TSG) ist seither außer Kraft. Mit dem nun möglichen selbstbestimmten Geschlechtseintrag männlich, weiblich, divers oder ohne Geschlechtsangabe sind auch entsprechende Vornamen beim zuständigen Standesamt anzugeben. | Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ist für Deutschland seit dem 01.11.2024 [[neu]] in Kraft. Das bisherige Transsexuellengesetz (TSG) ist seither außer Kraft. Mit dem nun möglichen selbstbestimmten Geschlechtseintrag männlich, weiblich, divers oder ohne Geschlechtsangabe sind auch entsprechende Vornamen beim zuständigen Standesamt anzugeben. |