Bezirksrevisor

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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Der sogenannte Bezirksrevisor, von der Berufsausbildung her meist ein Rechtspfleger, kann gegen Gerichtsentscheidungen das Rechtsmittel Beschwerde im Interesse der Staatskasse einlegen, § 304 FamFG. Diese müssen zwingend in elektronischer Form erfolgen, § 14b FamFG.

Siehe auch