Die deutsche Gesellschaft für Telematik (gematik) ist verpflichtet, auf ihrer Internetseite und in analogen Formaten Informationen für die Versicherten in präziser, transparenter, verständlicher, leicht zugänglicher und [[digitale Barrierefreiheit|barrierefreier]] Form zur Verfügung zu stellen. Dies ist in § 314 SGB V gesetzlich geregelt. | Die deutsche Gesellschaft für Telematik (gematik) ist verpflichtet, auf ihrer Internetseite und in analogen Formaten Informationen für die Versicherten in präziser, transparenter, verständlicher, leicht zugänglicher und [[digitale Barrierefreiheit|barrierefreier]] Form zur Verfügung zu stellen. Dies ist in § 314 SGB V gesetzlich geregelt. |