Die deutsche Gesellschaft für Telematik (gematik) ist verpflichtet, auf ihrer Internetseite und in analogen Formaten Informationen für die Versicherten in präziser, transparenter, verständlicher, leicht zugänglicher und barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen. Dies ist in § 314 SGB V gesetzlich geregelt.
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Die deutsche Gesellschaft für Telematik (gematik) ist verpflichtet, auf ihrer Internetseite und in analogen Formaten Informationen für die Versicherten in präziser, transparenter, verständlicher, leicht zugänglicher und [[digitale Barrierefreiheit|barrierefreier]] Form zur Verfügung zu stellen. Dies ist in § 314 SGB V gesetzlich geregelt.