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Gemäß § 5 [[BtOG]] haben die örtlichen [[Betreuungsbehörde]]n in Deutschland als Stammbehörden der [[Registrierung|registrierten]] [[Berufsbetreuer]] eine gesetzliche Informationspflicht.

==Siehe auch==
* [[Beratung]]
* [[Grundrechte]]
* [[Vulnerabilität]]
* [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]]
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