*gesetzliche Krankenversicherung (GKV, geregelt in § 5 SGB V, betrifft ca. 90 % der Bundesbürger)
*gesetzliche Krankenversicherung (GKV, geregelt in § 5 SGB V, betrifft ca. 90 % der Bundesbürger)
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**innerhalb der GKV wird unterschieden zwischen der Pflichtversicherung (insbes. Arbeitnehmer, soweit Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, § 223 SGB V liegt)
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**innerhalb der GKV wird unterschieden zwischen
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**der Pflichtversicherung (insbes. Arbeitnehmer, soweit Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, § 223 SGB V liegt)
**der freiwilligen Versicherung (§ 9 SGB V, wahlweise mit oder ohne Krankengeldanspruch)
**der freiwilligen Versicherung (§ 9 SGB V, wahlweise mit oder ohne Krankengeldanspruch)
**und bei beiden sind Familienangehörige in der Familienversicherung mitversichert (§ 10 SGB V).
**und bei beiden sind Familienangehörige in der Familienversicherung mitversichert (§ 10 SGB V).