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Krankenversicherung
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→Übersicht Krankenversicherung
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**und bei beiden sind Familienangehörige in der Familienversicherung mitversichert (§ 10 SGB V).
**und bei beiden sind Familienangehörige in der Familienversicherung mitversichert (§ 10 SGB V).
**bei ALG-2-Bezug besteht Pflichtversicherung, wenn keine Familienversicherung vorliegt (§ 5 SGB V)
**bei ALG-2-Bezug besteht Pflichtversicherung, wenn keine Familienversicherung vorliegt (§ 5 SGB V)
−
**bei Rentenbezug besteht Pflichtversicherung, wenn die Vorversicherungszeiten ausreichen (sonst Möglichkeit zur freiwilligen KV)
+
**bei Rentenbezug besteht Pflichtversicherung
(KVdR)
, wenn die Vorversicherungszeiten ausreichen (sonst Möglichkeit zur freiwilligen KV)
*private Krankenversicherung (PKV, nach dem VVG)
*private Krankenversicherung (PKV, nach dem VVG)
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