Tauchen nach der Erbausschlagung noch bisher unbekannte Vermögenswerte, dann kann die Erbausschlagung innerhalb von 6 Wochen ab Bekanntwerden der Gründe angefochten und somit die Erbschaft angetreten werden (§ 1954 BGB). Auch diese Erklärung muss gegenüber dem Nachlassgericht (persönlich oder via notariell beglaubigter Erklärung) erfolgen. | Tauchen nach der Erbausschlagung noch bisher unbekannte Vermögenswerte, dann kann die Erbausschlagung innerhalb von 6 Wochen ab Bekanntwerden der Gründe angefochten und somit die Erbschaft angetreten werden (§ 1954 BGB). Auch diese Erklärung muss gegenüber dem Nachlassgericht (persönlich oder via notariell beglaubigter Erklärung) erfolgen. |