Schwerbehindertenausweis: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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* [[Altenheim]]
 
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* [[Betreutes Wohnen]]
 
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Version vom 12. Oktober 2024, 12:52 Uhr

Behinderungen werden vom Medizinischen Dienst öffentlich-rechtlich begutachtet, fallbezogen in Prozentstufen (= Grade) taxiert sowie amtlich festgestellt und mitgeteilt. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. Das Deutsche Schwerbehindertenrecht wurde als Teil 2 in das Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) integriert. Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung zwischen 50 und 100 % gelten in Deutschland heute als geschützter Personenkreis. Schwerbehinderte besitzen gesetzlich geregelte Privilegien, zum Beispiel haben sie einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Dies soll der Teilhabe von Schwerbehinderten am Leben in der Gemeinschaft dienen.

Das Verfahren zur amtlichen Feststellung einer individuellen Behinderung ist in § 152 SGB IX gesetzlich geregelt.

Siehe auch

Weblinks