Bezirksrevisor: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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==Weblinks==
 
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Version vom 7. Januar 2026, 16:08 Uhr

Der sogenannte Bezirksrevisor, von der Berufsausbildung her meist ein Rechtspfleger, vertritt die Interessen der Justizkasse. Er kann gegen Gerichtsentscheidungen das Rechtsmittel Beschwerden im Interesse der Staatskasse einlegen, § 304 FamFG. Diese müssen zwingend in elektronischer Form erfolgen, § 14b FamFG.

Bei einer Rechtsbeschwerde zum BGH muss auch die Staatskasse durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt, also einen Volljuristen, vertreten werden, § 10 Abs. 4 FamFG.

Siehe auch

Weblinks