Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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*Einverständniserklärung des Ehrenamtlichen zu den Auszügen aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts durch die [[Betreuungsbehörde]]
 
*Einverständniserklärung des Ehrenamtlichen zu den Auszügen aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts durch die [[Betreuungsbehörde]]
  
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*Verschwiegenheitsverpflichtung des [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Rechtsbetreuers]] gegenüber Dritten bezüglich der [[Datenschutz|persönlichen Daten der Betreuten]]
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*[[Schweigepflicht|Verschwiegenheitsverpflichtung]] des [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Rechtsbetreuers]] gegenüber Dritten bezüglich der [[Datenschutz|persönlichen Daten der Betreuten]]
  
 
*[[Mitteilungspflicht|Anzeigeverpflichtung]] des [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Rechtsbetreuers]] gegenüber dem [[Betreuungsverein]] bezüglich eines eingeleiteten [[Strafprozess|Strafverfahrens]] gegen sich oder bezüglich einer staatlichen Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft
 
*[[Mitteilungspflicht|Anzeigeverpflichtung]] des [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Rechtsbetreuers]] gegenüber dem [[Betreuungsverein]] bezüglich eines eingeleiteten [[Strafprozess|Strafverfahrens]] gegen sich oder bezüglich einer staatlichen Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft

Version vom 7. September 2025, 13:26 Uhr

Die in § 22 BtOG gesetzlich angeregte Kooperationsvereinbarung zwischen ehrenamtlichen Rechtsbetreuern und ihren Betreuungsvereinen soll folgende Angebote und Forderungen der Hauptamtlichen an ihre Ehrenamtlichen enthalten:

  • Zuweisung eines konkreten persönlichen Ansprechpartners im Betreuungsverein für den Ehrenamtlichen
  • Einverständniserklärung des Ehrenamtlichen zur Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten durch den Betreuungsverein und Hinweis auf das Widerrufsrecht
  • Einverständniserklärung des Ehrenamtlichen zu den Auszügen aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts durch die Betreuungsbehörde
  • Persönliche Wünsche des Ehrenamtlichen bezüglich der möglichen Betreuungsübernahmen hinsichtlich individueller Faktoren wie Geschlecht, Alter, Nationalität, Krankheitsbild, Vermögenslage, Wohnsituation, Wohnort

Weblinks

Siehe auch