Forensik: Unterschied zwischen den Versionen

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Forensiker erstellen im Auftrag des Gerichts [[Sachverständigengutachten]] über die Sozial- und/oder Kriminalprognose bei psychisch Kranken. Es geht dabei im Betreuungsrecht vor allem um [[Geschäftsfähigkeit]] (§ 104 BGB bis § 105a BGB), [[Prozessfähigkeit]] (§ 51 ZPO bis § 53 ZPO), [[Testierfähigkeit]] (§ 2229 BGB) und [[Ehefähigkeit]] (§ 1304 BGB). Betroffene Rechtsgebiete sind außer dem [[Strafprozess|Strafrecht]] - wegen der Beurteilung der Schuldfähigkeit - vor allem das Zivilrecht, das Sozialrecht, das Verwaltungsrecht und das Arbeitsrecht.  
 
Forensiker erstellen im Auftrag des Gerichts [[Sachverständigengutachten]] über die Sozial- und/oder Kriminalprognose bei psychisch Kranken. Es geht dabei im Betreuungsrecht vor allem um [[Geschäftsfähigkeit]] (§ 104 BGB bis § 105a BGB), [[Prozessfähigkeit]] (§ 51 ZPO bis § 53 ZPO), [[Testierfähigkeit]] (§ 2229 BGB) und [[Ehefähigkeit]] (§ 1304 BGB). Betroffene Rechtsgebiete sind außer dem [[Strafprozess|Strafrecht]] - wegen der Beurteilung der Schuldfähigkeit - vor allem das Zivilrecht, das Sozialrecht, das Verwaltungsrecht und das Arbeitsrecht.  
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==Psychiatriegeschichte==
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Die Psychiatrie ist die wissenschaftliche, d.h. nichtreligiöse Seelenheilkunde. Die wissenschaftliche Lehre vom Erkennen und Behandeln psychischer Störungen beim Menschen ist im Vergleich mit der körperorientierten Medizin relativ jung. Jahrhunderte lang war die christliche Nächstenliebe (= caritas) das (rechtliche) Gebot im Umgang mit psychisch Kranken, bis die nationalsozialistische Ideologie den Gnadentod im Deutschen Reich für diese Kranken als aktive [[Sterbehilfe]] durch Ärzte vorübergehend zugelassen hatte. Die moralische Erschütterung vieler Menschen über diesen in Deutschland an mehreren Orten geschehenen Tabu-Bruch dauert bis heute an.
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Dabei hatten schon im 19. Jahrhundert einzelne Ärzte Lehrbücher der Psychiatrie veröffentlicht. Der erste deutsche Lehrstuhl für psychische Heilkunde wurde schon 1811 an der Universität Leipzig eingerichtet. Entscheidend war aber die „Heidelberger Schule“ um den deutschen Philosophen Karl Jaspers (1883 – 1969), den die Nationalsozialisten dann als Universitätsprofessor boykottiert hatten. Ab 1948 wirkte Jaspers daher als Universitätsprofessor in Basel in der Schweiz. Der psychopharmakologische Fortschritt in der medizinischen Forschung machte die bisher unheilbaren „Geisteskrankheiten“ zum Teil heil- bzw. beherrschbar und verbesserte die Teilhabe der Betroffenen am gesellschaftlichen Leben grundlegend.
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 13. Juli 2026, 11:37 Uhr

Der deutsche Fachbegriff Forensik leitet sich vom lateinischen Forum her, das einst in Rom den öffentlichen Gerichtsort bezeichnet hatte. Forensik ist heute ein interdisziplinäres Spezialgebiet zur Beantwortung gerichtlicher Fragen. Der Begriff ging beim Forensischen Psychiater in eine Berufsbezeichnung ein, ansonsten spricht man von Rechtspsychologen oder Rechtsmedizinern.

Forensiker erstellen im Auftrag des Gerichts Sachverständigengutachten über die Sozial- und/oder Kriminalprognose bei psychisch Kranken. Es geht dabei im Betreuungsrecht vor allem um Geschäftsfähigkeit (§ 104 BGB bis § 105a BGB), Prozessfähigkeit (§ 51 ZPO bis § 53 ZPO), Testierfähigkeit (§ 2229 BGB) und Ehefähigkeit (§ 1304 BGB). Betroffene Rechtsgebiete sind außer dem Strafrecht - wegen der Beurteilung der Schuldfähigkeit - vor allem das Zivilrecht, das Sozialrecht, das Verwaltungsrecht und das Arbeitsrecht.

Psychiatriegeschichte

Die Psychiatrie ist die wissenschaftliche, d.h. nichtreligiöse Seelenheilkunde. Die wissenschaftliche Lehre vom Erkennen und Behandeln psychischer Störungen beim Menschen ist im Vergleich mit der körperorientierten Medizin relativ jung. Jahrhunderte lang war die christliche Nächstenliebe (= caritas) das (rechtliche) Gebot im Umgang mit psychisch Kranken, bis die nationalsozialistische Ideologie den Gnadentod im Deutschen Reich für diese Kranken als aktive Sterbehilfe durch Ärzte vorübergehend zugelassen hatte. Die moralische Erschütterung vieler Menschen über diesen in Deutschland an mehreren Orten geschehenen Tabu-Bruch dauert bis heute an.

Dabei hatten schon im 19. Jahrhundert einzelne Ärzte Lehrbücher der Psychiatrie veröffentlicht. Der erste deutsche Lehrstuhl für psychische Heilkunde wurde schon 1811 an der Universität Leipzig eingerichtet. Entscheidend war aber die „Heidelberger Schule“ um den deutschen Philosophen Karl Jaspers (1883 – 1969), den die Nationalsozialisten dann als Universitätsprofessor boykottiert hatten. Ab 1948 wirkte Jaspers daher als Universitätsprofessor in Basel in der Schweiz. Der psychopharmakologische Fortschritt in der medizinischen Forschung machte die bisher unheilbaren „Geisteskrankheiten“ zum Teil heil- bzw. beherrschbar und verbesserte die Teilhabe der Betroffenen am gesellschaftlichen Leben grundlegend.

Siehe auch