Betreuungsarbeitsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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*Entwicklung von [[Betreuervorschlag|Anforderungsprofilen]] für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]];
 
*Entwicklung von [[Betreuervorschlag|Anforderungsprofilen]] für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]];
 
*Entwicklung von Strategien zur Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer, Herausgabe von [[Broschüren|Informationsmaterialien]] für Betreuer;
 
*Entwicklung von Strategien zur Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer, Herausgabe von [[Broschüren|Informationsmaterialien]] für Betreuer;
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*Koordination der [[Beratung]]s-, Unterstützungs-, Einführungs- und Fortbildungsmaßnahmen der Behörde, der [[Betreuungsverein]]e und des [[Betreuungsgericht]]es;
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*Koordination der [[Beratung]]s-, [[Unterstützungspflicht|Unterstützungs-]], Einführungs- und [[Fortbildung]]smaßnahmen der Behörde, der [[Betreuungsverein]]e und des [[Betreuungsgericht]]es;
 
*Erhebung der genauen [[Betreuungszahlen|Zahlen der Betreuten]] im jeweiligen Bezirk und Darstellung der Lebensverhältnisse dieser [[Vulnerabilität|vulnerablen Personen]], damit '''korrekte Planungsdaten''' für die künftige Betreuungsarbeit zur Verfügung stehen;
 
*Erhebung der genauen [[Betreuungszahlen|Zahlen der Betreuten]] im jeweiligen Bezirk und Darstellung der Lebensverhältnisse dieser [[Vulnerabilität|vulnerablen Personen]], damit '''korrekte Planungsdaten''' für die künftige Betreuungsarbeit zur Verfügung stehen;
 
*Erarbeitung einer Dokumentation mit detaillierter Beschreibung über die in der Region vorhandenen Einrichtungen für ambulante und stationäre Behandlung und soziale Betreuung;
 
*Erarbeitung einer Dokumentation mit detaillierter Beschreibung über die in der Region vorhandenen Einrichtungen für ambulante und stationäre Behandlung und soziale Betreuung;

Version vom 1. März 2025, 16:50 Uhr

Betreuungsarbeitsgemeinschaften sind informelle Arbeitskreise zwischen Betreuungsbehörde, Betreuungsvereinen, teilweise auch Betreuungsgerichten und Arbeitsgemeinschaften von Berufsbetreuern.

Landesrecht

Mehrere Landesausführungsgesetze zum Betreuungsgesetz sehen obligatorisch die Bildung von Betreuungsarbeitsgemeinschaften vor. Dies sind folgende Bundesländer:

In den anderen acht Ländern bestehen diese oft auf freiwilliger Basis.

Sitzungsthemen

In den Sitzungen der Betreuungsarbeitsgemeinschaften werden meist allgemein interessierende Themen, sowie die örtliche Gerichts- und Behördenpraxis von gesetzlichen Bestimmungen, besprochen. Es wird versucht, allgemein akzeptierte örtliche Verfahrensweisen zu etablieren. Auch die Vorbereitung und Organisation von Fortbildungsveranstaltungen auf örtlicher Ebene ist oft Gesprächsthema.

Ist eine Betreuungsarbeitsgemeinschaft eingerichtet, so sollte dieses Gremium u.a. folgende Aufgaben haben:

Siehe auch