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Rahmen des bestehenden [[Aufgabenkreis]]es über die Interessen des Betreuten ({{Zitat de §|1901|bgb}} BGB).
 
Rahmen des bestehenden [[Aufgabenkreis]]es über die Interessen des Betreuten ({{Zitat de §|1901|bgb}} BGB).
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== Zur Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren=
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== Zur Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren==
    
Betreute können ohne Mitwir­kung des Betreuers ein Rechts­mittel gegen eine gericht­liche Entschei­dung einlegen, wenn die Instanz gerichts­kos­ten­frei ist. Das Landes­so­zi­al­ge­richt Nord­rhein-West­falen  hat eine von einem Betreuten einge­legte Beru­fung zuge­lassen, nachdem die erste Instanz in der SGB-II-Ange­le­gen­heit vom Betreuer betrieben wurde (Beschluss vom 20.6.2012, L 12 AS 1880/11). In einer neuen Instanz gelte nicht das Verbot der Doppel­be­trei­bung eines öffent­lich-recht­li­chen Verfah­rens durch Betreuer und Betreuten.  
 
Betreute können ohne Mitwir­kung des Betreuers ein Rechts­mittel gegen eine gericht­liche Entschei­dung einlegen, wenn die Instanz gerichts­kos­ten­frei ist. Das Landes­so­zi­al­ge­richt Nord­rhein-West­falen  hat eine von einem Betreuten einge­legte Beru­fung zuge­lassen, nachdem die erste Instanz in der SGB-II-Ange­le­gen­heit vom Betreuer betrieben wurde (Beschluss vom 20.6.2012, L 12 AS 1880/11). In einer neuen Instanz gelte nicht das Verbot der Doppel­be­trei­bung eines öffent­lich-recht­li­chen Verfah­rens durch Betreuer und Betreuten.  
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Bei [[Wohnungsangelegenheiten|Mietsachen]] ist die Vorschrift des {{Zitat de §|1972|bgb}} BGB zu beachten und erforderlichenfalls eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einzuholen. Dies wäre etwa der Fall, wenn der Betreuer auf Feststellung klagen will, dass eine vom Betreuten ausgesprochene Kündigung seiner Wohnung wirksam war.
 
Bei [[Wohnungsangelegenheiten|Mietsachen]] ist die Vorschrift des {{Zitat de §|1972|bgb}} BGB zu beachten und erforderlichenfalls eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einzuholen. Dies wäre etwa der Fall, wenn der Betreuer auf Feststellung klagen will, dass eine vom Betreuten ausgesprochene Kündigung seiner Wohnung wirksam war.
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Stellt sich bei einem Klageverfahren heraus, dass ein Betroffener prozessunfähig ist und bisher kein Betreuer mit passendem Aufgabenkreis bestellt ist, so kann das Prozessgericht, wenn mit dem Verzug Gefahr verbunden wäre, einen besonderen Vertreter bestellen ({{Zitat de §|57|zpo}} ZPO); dies kann auch der Betreuer sein, dessen bisherige [[Aufgabenkreis]]e das Klageverfahren nicht umfassen. Der Betreuer wiederum wäre in einem solchen Falle verpflichtet, beim [[Vormundschaftsgericht]] die Erweiterung seiner Aufgabenkreise bez. des Klageverfahrens zu beantragen.
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Stellt sich bei einem Klageverfahren heraus, dass ein Betroffener prozessunfähig ist und bisher kein Betreuer mit passendem Aufgabenkreis bestellt ist, so kann das Prozessgericht, wenn mit dem Verzug Gefahr verbunden wäre, einen besonderen Vertreter bestellen ({{Zitat de §|57|zpo}} ZPO); dies kann auch der Betreuer sein, dessen bisherige [[Aufgabenkreis]]e das Klageverfahren nicht umfassen. Der Betreuer wiederum wäre in einem solchen Falle verpflichtet, beim [[Betreuungsgericht]] die Erweiterung seiner Aufgabenkreise bez. des Klageverfahrens zu beantragen.
    
Im Innenverhältnis zu dem Betreuten ist der Betreuer nach den allgemeinen Bestimmungen natürlich verpflichtet, wichtige Angelegenheiten mit diesem zu besprechen.
 
Im Innenverhältnis zu dem Betreuten ist der Betreuer nach den allgemeinen Bestimmungen natürlich verpflichtet, wichtige Angelegenheiten mit diesem zu besprechen.
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==Anwaltliche Beratung==
 
==Anwaltliche Beratung==
Ansonsten wird zu empfehlen sein, dass sich der Betreuer vor einer Klageerhebung i.d.R. anwaltlichen Rat einholen sollte; erfüllt der Betreute die Prozesskostenhilfevoraussetzungen, kann die Anwaltsberatung im Wege der Beratungshilfe finanziert werden. Auch ist an eine rechtliche Beratung durch das Vormundschaftsgericht zu denken. Gerade in sozialrechtlichen Angelegenheiten ist auch eine Beratung durch [[Betreuungsbehörde]]  oder [[Betreuungsverein]]  ratsam.  
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Ansonsten wird zu empfehlen sein, dass sich der Betreuer vor einer Klageerhebung i.d.R. anwaltlichen Rat einholen sollte; erfüllt der Betreute die Prozesskostenhilfevoraussetzungen, kann die Anwaltsberatung im Wege der Beratungshilfe finanziert werden. Auch ist an eine rechtliche Beratung durch das Betreuungsgericht zu denken. Gerade in sozialrechtlichen Angelegenheiten ist auch eine Beratung durch [[Betreuungsbehörde]]  oder [[Betreuungsverein]]  ratsam.  
    
Mit der Prozessführung selbst wird der Betreuer im Regelfall einen Rechtsanwalt betrauen; geht der Prozess infolge von Fehlern des Anwaltes verloren, kann ein [[Betreuerhaftung|Haftungsproblem]] für den Betreuer bestehen.
 
Mit der Prozessführung selbst wird der Betreuer im Regelfall einen Rechtsanwalt betrauen; geht der Prozess infolge von Fehlern des Anwaltes verloren, kann ein [[Betreuerhaftung|Haftungsproblem]] für den Betreuer bestehen.

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