Für Kriegsopfer und deren Hinterbliebene und Ihnen Gleichgestellte kommen Versorgungsrenten in Frage. Zuständig hierfür sind in den meisten Bundesländern Landesämter für Soziales und Versorgung. Gleichgestellt sind Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Verfolgte des DDR-Regimes, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte. | Für Kriegsopfer und deren Hinterbliebene und Ihnen Gleichgestellte kommen Versorgungsrenten in Frage. Zuständig hierfür sind in den meisten Bundesländern Landesämter für Soziales und Versorgung. Gleichgestellt sind Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Verfolgte des DDR-Regimes, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte. |