Die für den Betreuten jeweils zuständige Berufsgenossenschaft (oder Eigenunfallversicherung der öffentliuchen Hand) ist zuständig für Unfallrenten, also solche, bei denen die Ursache für Erwerbsminderung oder Tod in einem Arbeits-/Wegeunfall oder einer Berufskrankheit liegt. Auch hier gibt es Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. | Die für den Betreuten jeweils zuständige Berufsgenossenschaft (oder Eigenunfallversicherung der öffentliuchen Hand) ist zuständig für Unfallrenten, also solche, bei denen die Ursache für Erwerbsminderung oder Tod in einem Arbeits-/Wegeunfall oder einer Berufskrankheit liegt. Auch hier gibt es Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. |