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==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
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Betreuer haben oft für die betreuten Menschen Renten zu beantragen und entgegen zu nehmen. Hierbei ist zunächst an Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu denken. Bei dieser wird unterschieden in Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten (volle oder teilweise Erwerbeminderung), Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten (Witwer/Witwen/Waisenrenten). Die Anspruchsvoraussetzungen sind unterschiedlich.
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Betreuer haben oft für die betreuten Menschen Renten zu beantragen und entgegen zu nehmen. Hierbei ist zunächst an Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu denken. Bei dieser wird unterschieden in [[wikipedia:de:Altersrente|Altersrenten]], [[wikipedia:de:Erwerbsminderungsrente#Rechtslage_seit_2001|Erwerbsminderungsrenten]] (volle oder teilweise Erwerbeminderung), [[wikipedia:de:Erziehungsrente|Erziehungsrenten]] und [[wikipedia:de:Gesetzliche_Rentenversicherung_(Deutschland)#Renten_wegen_Todes|Hinterbliebenenrenten (Witwer/Witwen/Waisenrenten)]]. Die Anspruchsvoraussetzungen und Altersgrenzen sind unterschiedlich.
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Grundsätzlich wird Rente ab dem Monat der Antragstellung gewährt, falls die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Altersrente kann bis zu 3 Monaten rückwirkend bewilligt werden, wenn der Antrag binnen 3 Monaten nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze gestellt wird.
    
Die für den Betreuten jeweils zuständige Berufsgenossenschaft (oder Eigenunfallversicherung der öffentliuchen Hand) ist zuständig für Unfallrenten, also solche, bei denen die Ursache für Erwerbsminderung oder Tod in einem Arbeits-/Wegeunfall oder einer Berufskrankheit liegt. Auch hier gibt es Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
 
Die für den Betreuten jeweils zuständige Berufsgenossenschaft (oder Eigenunfallversicherung der öffentliuchen Hand) ist zuständig für Unfallrenten, also solche, bei denen die Ursache für Erwerbsminderung oder Tod in einem Arbeits-/Wegeunfall oder einer Berufskrankheit liegt. Auch hier gibt es Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

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