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==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
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Betreuer haben oft für die betreuten Menschen Renten zu beantragen und entgegen zu nehmen. Hierbei ist zunächst an Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu denken. Bei dieser wird unterschieden in Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten (Witwer/Witwen/Waisenrenten). Die Anspruchsvoraussetzungen sind unterschiedlich.
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Betreuer haben oft für die betreuten Menschen Renten zu beantragen und entgegen zu nehmen. Hierbei ist zunächst an Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu denken. Bei dieser wird unterschieden in Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten (volle oder teilweise Erwerbeminderung), Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten (Witwer/Witwen/Waisenrenten). Die Anspruchsvoraussetzungen sind unterschiedlich.
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Die für den Betreuten jeweils zuständige Berufsgenossenschaft ist zuständig für Unfallrenten, also solche, bei denen die Ursache für Erwerbeminderung oder Tod in einem Arbeits-/Wegeunfall oder einer Berufskrankheit liegt. Auch hier gibt es Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
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Die für den Betreuten jeweils zuständige Berufsgenossenschaft (oder Eigenunfallversicherung der öffentliuchen Hand) ist zuständig für Unfallrenten, also solche, bei denen die Ursache für Erwerbsminderung oder Tod in einem Arbeits-/Wegeunfall oder einer Berufskrankheit liegt. Auch hier gibt es Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
    
Für Kriegsopfer und deren Hinterbliebene und Ihnen Gleichgestellte kommen Versorgungsrenten in Frage. Zuständig hierfür sind in den meisten Bundesländern Landesämter für Soziales und Versorgung. Gleichgestellt sind Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Verfolgte des DDR-Regimes, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte.
 
Für Kriegsopfer und deren Hinterbliebene und Ihnen Gleichgestellte kommen Versorgungsrenten in Frage. Zuständig hierfür sind in den meisten Bundesländern Landesämter für Soziales und Versorgung. Gleichgestellt sind Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Verfolgte des DDR-Regimes, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte.
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Neben den gesetzlichen Rentenansprüchen kommen weiterhin Betriebsrentenansprüche in Frage (insbesondere bei größeren Betrieben sowie im öffentlichen Dienst), die durch Tarifverträge geregelt sind. Private Rentenansprüche sind z.B. solche aus Riester- oder Rürup-Rentenverträgen.  
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Neben den gesetzlichen Rentenansprüchen kommen weiterhin Betriebsrentenansprüche in Frage (insbesondere bei größeren Betrieben sowie im öffentlichen Dienst), die durch Tarifverträge geregelt sind. Private Rentenansprüche sind z.B. solche aus Riester- oder Rürup-Rentenverträgen.
    
==Betreuerhaftung bei unterlassenem Rentenantrag==
 
==Betreuerhaftung bei unterlassenem Rentenantrag==

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