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==Rente und Sozialhilfe==
 
==Rente und Sozialhilfe==
Renten sind vorrangige Sozialleistungen gegenüber [[Sozialhilfe]]/Grundsicherung. Sie werden als Einkommen angerechnet. Das gilt auch laut BSG v. 3.12.2001 - B 2 U 12/02 für dioe Unfallrente. Danach ist Verletztenrente nach dem SGB VII eine zweckneutrale Leistung, die auf Sozialhilfe angerechnet wird.
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Renten sind vorrangige Sozialleistungen gegenüber [[Sozialhilfe]]/Grundsicherung. Sie werden als Einkommen angerechnet. Das gilt laut BSG v. 3.12.2001 - B 2 U 12/02; BSGE 90, 172 auch für die Unfallrente. Danach ist Verletztenrente nach dem SGB VII eine zweckneutrale Leistung, die auf Sozialhilfe angerechnet wird.
    
Lediglich die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bleibt als Einkommen außen vor (§ 82 Abs. 1 SGB XII). Dies gilt auch analog bei der Frage der [[Betreuervergütung]], da § 1836c BGB auf die entsprechenden Regelungen des Sozialhilferechtes verweist.
 
Lediglich die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bleibt als Einkommen außen vor (§ 82 Abs. 1 SGB XII). Dies gilt auch analog bei der Frage der [[Betreuervergütung]], da § 1836c BGB auf die entsprechenden Regelungen des Sozialhilferechtes verweist.

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