'''Rechtsprechung zur Wirksamkeit einer Vollmacht'''
'''Rechtsprechung zur Wirksamkeit einer Vollmacht'''
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'''OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009, 15 Wx 316/08''':
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Zweifeln an der [[Geschäftsfähigkeit]] des Betroffenen zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht muss das Gericht im Wege der
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Amtsermittlung (§ 12 FGG, jetzt § 26 FamFG) nachgehen. Erweist sich ein eingeholtes Sachverständigengutachten, das eine
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Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen angenommen hat, bei kritischer Würdigung als lückenhaft, muss das Gericht ergänzende Maßnahmen der
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Sachverhaltsaufklärung treffen. Der Vorrang der Vorsorgevollmacht (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB) darf nicht dadurch überspielt werden, dass das Gericht bereits aus einem lückenhaften Gutachten die abschließende Schlussfolgerung zieht, Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht könnte nicht ausgeräumt werden, so dass eine [[Betreuerbestellung]] erforderlich sei.
'''OLG München, Beschluss vom 05.06.2009, 33 Wx 278/08''':
'''OLG München, Beschluss vom 05.06.2009, 33 Wx 278/08''':