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'''Rechtsprechung zur Wirksamkeit einer Vollmacht'''
 
'''Rechtsprechung zur Wirksamkeit einer Vollmacht'''
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'''OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009, 15 Wx 316/08''':
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'''OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009, 15 Wx 316/08''', FGPrax 2009, 215:
    
Zweifeln an der [[Geschäftsfähigkeit]] des Betroffenen zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht muss das Gericht im Wege der
 
Zweifeln an der [[Geschäftsfähigkeit]] des Betroffenen zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht muss das Gericht im Wege der
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Sachverhaltsaufklärung treffen. Der Vorrang der Vorsorgevollmacht (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB) darf nicht dadurch überspielt werden, dass das Gericht bereits aus einem lückenhaften Gutachten die abschließende Schlussfolgerung zieht, Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht könnte nicht ausgeräumt werden, so dass eine [[Betreuerbestellung]] erforderlich sei.
 
Sachverhaltsaufklärung treffen. Der Vorrang der Vorsorgevollmacht (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB) darf nicht dadurch überspielt werden, dass das Gericht bereits aus einem lückenhaften Gutachten die abschließende Schlussfolgerung zieht, Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht könnte nicht ausgeräumt werden, so dass eine [[Betreuerbestellung]] erforderlich sei.
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'''OLG München, Beschluss vom 05.06.2009, 33 Wx 278/08''':
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'''OLG München, Beschluss vom 05.06.2009, 33 Wx 278/08''', FGPrax 2009, 221:
    
Stand die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen nicht bereits zum Zeitpunkt der Beurkundung sicher fest, so steht eine diagnostizierte
 
Stand die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen nicht bereits zum Zeitpunkt der Beurkundung sicher fest, so steht eine diagnostizierte

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