Der sogenannte Bezirksrevisor, von der Berufsausbildung her meist ein [[Rechtspfleger]], vertritt die Interessen der Justizkasse des jeweiligen [[Bundesländer|Bundeslandes]]. Er kann gegen [[Gerichtsbeschluss|Gerichtsentscheidungen]] das [[Rechtsmittel]] Beschwerden im Interesse der [[Regress der Staatskasse|Staatskasse]] einlegen, § 304 FamFG. Diese müssen zwingend in elektronischer Form erfolgen, § 14b FamFG. | Der sogenannte Bezirksrevisor, von der Berufsausbildung her meist ein [[Rechtspfleger]], vertritt die Interessen der Justizkasse des jeweiligen [[Bundesländer|Bundeslandes]]. Er kann gegen [[Gerichtsbeschluss|Gerichtsentscheidungen]] das [[Rechtsmittel]] Beschwerden im Interesse der [[Regress der Staatskasse|Staatskasse]] einlegen, § 304 FamFG. Diese müssen zwingend in elektronischer Form erfolgen, § 14b FamFG. |