Änderungen

Zeile 6: Zeile 6:  
==Welche Vergütungen sind betroffen?==
 
==Welche Vergütungen sind betroffen?==
 
Das betrifft sowohl Vergütungsansprüche gegen den Betreuten als auch bei [[Mittellosigkeit]] gegen die Staatskasse. Bei Selbstzahlern kann der Betreuer bei jeweiliger Quartalsfälligkeit dann den Betrag entnehmen (sofern er die [[Vermögenssorge]] innehat).
 
Das betrifft sowohl Vergütungsansprüche gegen den Betreuten als auch bei [[Mittellosigkeit]] gegen die Staatskasse. Bei Selbstzahlern kann der Betreuer bei jeweiliger Quartalsfälligkeit dann den Betrag entnehmen (sofern er die [[Vermögenssorge]] innehat).
 +
 +
Zeitvergütungen ([[Ergänzungsbetreuer]], [[Sterilisationsbetreuer]]), § 1817 Abs, 2 und 5 BGB, § 11 Abs. 1 VBVG, können nicht über Dauervergütungsanträge geltend gemacht werden.
    
==Dauer der Anordnung==
 
==Dauer der Anordnung==