Sind mehrere Personen Erben, bilden diese eine [[wikipedia:de:Erbengemeinschaft|Erbengemeinschaft]] ({{Zitat de §|2032|bgb}} BGB). In einem solchen Fall kann die Auskunft bzw. Herausgabe nur gegenüber der gesamten Erbengemeinschaft erfolgen ({{Zitat de §|2039|bgb}} BGB). Ggf. muss sich ein einzelner der Erben von den anderen Erben zur Auskunft und Herausgabe bevollmächtigen lassen. Für eine solche Vollmacht gibt es keine Formvorschrift. Sie sollte aber schriftlich vorliegen. | Sind mehrere Personen Erben, bilden diese eine [[wikipedia:de:Erbengemeinschaft|Erbengemeinschaft]] ({{Zitat de §|2032|bgb}} BGB). In einem solchen Fall kann die Auskunft bzw. Herausgabe nur gegenüber der gesamten Erbengemeinschaft erfolgen ({{Zitat de §|2039|bgb}} BGB). Ggf. muss sich ein einzelner der Erben von den anderen Erben zur Auskunft und Herausgabe bevollmächtigen lassen. Für eine solche Vollmacht gibt es keine Formvorschrift. Sie sollte aber schriftlich vorliegen. |