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==Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Deutschland==
 
==Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Deutschland==
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Ab 1948/49 wurde in Westdeutschland nach dem Vorbild der britischen BBC der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit mehreren Anstalten des öffentlichen Rechts in föderaler Ordnung aufgebaut (WDR, NDR, SR, BR, HR, SDR u.a.). Dieser Rundfunk ist vom Staat unabhängig, wird aber kontrolliert. Die Rundfunkaufsicht ist eine reine Rechtsaufsicht, die die Rundfunkfreiheit des Art. 5 GG vor allem als Programmfreiheit verfassungsgemäß achtet.
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Ab 1948/49 wurde in Westdeutschland nach dem Vorbild der britischen BBC der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit mehreren Anstalten des öffentlichen Rechts in [[Föderalismus|föderaler]] Ordnung aufgebaut (WDR, NDR, SR, BR, HR, SDR u.a.). Dieser Rundfunk ist vom Staat unabhängig, wird aber kontrolliert. Die Rundfunkaufsicht ist eine reine Rechtsaufsicht, die die Rundfunkfreiheit des Art. 5 GG vor allem als Programmfreiheit verfassungsgemäß achtet.
    
In den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts nahmen die ersten privatrechtlichen Rundfunksender ihre kommerzielle Medienarbeit auch in Deutschland auf. Es entwickelte sich aus dem anfänglichen Konkurrenzkampf die vom Bundesverfassungsgericht durch mehrere Gerichtsurteile „abgesegnete“ duale Rundfunkordnung für Deutschland, die im Interesse der staatlichen Aufgabe „Daseinsvorsorge“ liegt. Die Rundfunkfreiheit soll in Deutschland und Europa der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dienen. Diese vollzieht sich in einer Demokratie in einem '''weitgehend staatsfreien Kommunikationsprozess'''. Erkennbaren Verfassungsfeinden muss im Rundfunk jedoch Einhalt geboten werden (können), denn der Rundfunk gehört zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen, die für das [[Grundrechte|Grundrecht]] auf Informationsfreiheit elementar sind.
 
In den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts nahmen die ersten privatrechtlichen Rundfunksender ihre kommerzielle Medienarbeit auch in Deutschland auf. Es entwickelte sich aus dem anfänglichen Konkurrenzkampf die vom Bundesverfassungsgericht durch mehrere Gerichtsurteile „abgesegnete“ duale Rundfunkordnung für Deutschland, die im Interesse der staatlichen Aufgabe „Daseinsvorsorge“ liegt. Die Rundfunkfreiheit soll in Deutschland und Europa der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dienen. Diese vollzieht sich in einer Demokratie in einem '''weitgehend staatsfreien Kommunikationsprozess'''. Erkennbaren Verfassungsfeinden muss im Rundfunk jedoch Einhalt geboten werden (können), denn der Rundfunk gehört zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen, die für das [[Grundrechte|Grundrecht]] auf Informationsfreiheit elementar sind.
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