Ab 1948/49 wurde in Westdeutschland nach dem Vorbild der britischen BBC der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit mehreren Anstalten des öffentlichen Rechts in föderaler Ordnung aufgebaut (WDR, NDR, SR, BR, HR, SDR u.a.). Dieser Rundfunk ist vom Staat unabhängig, wird aber kontrolliert. Die Rundfunkaufsicht ist eine reine Rechtsaufsicht, die die Rundfunkfreiheit des Art. 5 GG vor allem als Programmfreiheit verfassungsgemäß achtet. | Ab 1948/49 wurde in Westdeutschland nach dem Vorbild der britischen BBC der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit mehreren Anstalten des öffentlichen Rechts in föderaler Ordnung aufgebaut (WDR, NDR, SR, BR, HR, SDR u.a.). Dieser Rundfunk ist vom Staat unabhängig, wird aber kontrolliert. Die Rundfunkaufsicht ist eine reine Rechtsaufsicht, die die Rundfunkfreiheit des Art. 5 GG vor allem als Programmfreiheit verfassungsgemäß achtet. |