Zum 1.9.2009 ändern sich die Rechtsmittel im [[Betreuungsverfahren|Betreuungs-]] und [[Unterbringungsverfahren]] durch das neue FamFG. Dies betrifft sowohl Fristen- wie Formvorschriften und die Personen, die ein Beschwerderecht haben. | Zum 1.9.2009 ändern sich die Rechtsmittel im [[Betreuungsverfahren|Betreuungs-]] und [[Unterbringungsverfahren]] durch das neue FamFG. Dies betrifft sowohl Fristen- wie Formvorschriften und die Personen, die ein Beschwerderecht haben. |