Ist ein Vermögensverzeichnis vorhanden, dient es auch als Grundlage für die Festsetzung der [[Gerichtskosten]], der [[Pauschalvergütung]] des Betreuers und zur Bestimmung des Zahlungs- bzw. Regresspflichtigen für die [[Betreuervergütung]] und den [[Aufwendungsersatz]] des Betreuers. | Ist ein Vermögensverzeichnis vorhanden, dient es auch als Grundlage für die Festsetzung der [[Gerichtskosten]], der [[Pauschalvergütung]] des Betreuers und zur Bestimmung des Zahlungs- bzw. Regresspflichtigen für die [[Betreuervergütung]] und den [[Aufwendungsersatz]] des Betreuers. |