Zu den zu verzeichnenden Ausgaben gehören insbesondere Wohnkosten, Kosten für ambulante und stationäre Leistungen, Haushaltsgeld bzw. Gelder zur freien Verfügung des Betreuten, Unterhaltszahlungen, Versicherungsprämien, Kommunikationskosten, Ratenzahlungen an Gläubiger. | Zu den zu verzeichnenden Ausgaben gehören insbesondere Wohnkosten, Kosten für ambulante und stationäre Leistungen, Haushaltsgeld bzw. Gelder zur freien Verfügung des Betreuten, Unterhaltszahlungen, Versicherungsprämien, Kommunikationskosten, Ratenzahlungen an Gläubiger. |