Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 109: Zeile 109:  
Neben den Vermögensgegenständen sind auch die regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben in das Verzeichnis aufzunehmen, damit das Gericht ein vollständiges Bild über die finanziellen Verhältnisse des Betreuten erhält und insbesondere erfährt, wovon der Betreute lebt und wofür die Einnahmen und das Vermögen verwendet werden.  
 
Neben den Vermögensgegenständen sind auch die regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben in das Verzeichnis aufzunehmen, damit das Gericht ein vollständiges Bild über die finanziellen Verhältnisse des Betreuten erhält und insbesondere erfährt, wovon der Betreute lebt und wofür die Einnahmen und das Vermögen verwendet werden.  
   −
Zu den zu verzeichnenden Einnahmen gehören insbesondere Renteneinnahmen, Sozialleistungen, Leistungen der Eingliederungshilfe, Pflegegeld, Unterhaltsleistungen, Mieteinnahmen, Leibrenten, Kapital- oder Wertpapierausschüttungen und andere Renditen.  
+
Zu den zu verzeichnenden Einnahmen gehören insbesondere Renteneinnahmen, Sozialleistungen, Leistungen der [[Eingliederungshilfe]], Pflegegeld, Unterhaltsleistungen, Mieteinnahmen, Leibrenten, Kapital- oder Wertpapierausschüttungen und andere Renditen.  
    
Zu den zu verzeichnenden Ausgaben gehören insbesondere Wohnkosten, Kosten für ambulante und stationäre Leistungen, Haushaltsgeld bzw. Gelder zur freien Verfügung des Betreuten, Unterhaltszahlungen, Versicherungsprämien, Kommunikationskosten, Ratenzahlungen an Gläubiger.
 
Zu den zu verzeichnenden Ausgaben gehören insbesondere Wohnkosten, Kosten für ambulante und stationäre Leistungen, Haushaltsgeld bzw. Gelder zur freien Verfügung des Betreuten, Unterhaltszahlungen, Versicherungsprämien, Kommunikationskosten, Ratenzahlungen an Gläubiger.
7.537

Bearbeitungen

Navigationsmenü