| Zeile 6: |
Zeile 6: |
| | ==Kein [[Zeugnisverweigerungsrecht]]== | | ==Kein [[Zeugnisverweigerungsrecht]]== |
| | Der Betreuer unterliegt nicht der [[wikipedia:de:Verschwiegenheitspflicht|Schweigepflicht]] gemäß {{Zitat de §|203|stgb}} StGB und besitzt auch keine [[Zeugnisverweigerungsrecht]]e. Das ist problematisch, da er Informationen über den Betreuten von Personen bekommen darf/muss, die eigentlich die Schweigepflicht zu wahren haben. Verstöße sind mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu ahnden. Nach geltender Rechtslage hat der Betreute keinerlei [[Datenschutz]] und keinerlei Intimsphäre. In [[Strafprozess|Strafverfahren]] gegen den Betreuten muss der Betreuer als [[wikipedia:de:Zeuge|Zeuge]] aussagen. | | Der Betreuer unterliegt nicht der [[wikipedia:de:Verschwiegenheitspflicht|Schweigepflicht]] gemäß {{Zitat de §|203|stgb}} StGB und besitzt auch keine [[Zeugnisverweigerungsrecht]]e. Das ist problematisch, da er Informationen über den Betreuten von Personen bekommen darf/muss, die eigentlich die Schweigepflicht zu wahren haben. Verstöße sind mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu ahnden. Nach geltender Rechtslage hat der Betreute keinerlei [[Datenschutz]] und keinerlei Intimsphäre. In [[Strafprozess|Strafverfahren]] gegen den Betreuten muss der Betreuer als [[wikipedia:de:Zeuge|Zeuge]] aussagen. |
| | + | |
| | + | ==Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gemäß § 52 StPO== |
| | + | Menschen mit bestimmten persönlichen Beziehungen zum Beschuldigten können ihr Zeugnis gegen ihn mit Recht vor den Strafverfolgungsbehörden verweigern: Verlobte, [[Ehe und Betreuung|Ehegatten]], geschiedene Ehegatten, Lebenspartner, ehemalige Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte, die in gerader Linie und in der Seitenlinie bis zum 3. Grad verwandt oder bis zum 2. Grad verschwägert sind. Auch greifen bei diesen Menschen geltende [[Anzeigepflicht]]en in der Regel nicht durch. |
| | + | |
| | + | ==Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen gemäß § 53 StPO und § 53a StPO== |
| | + | Menschen mit bestimmten Berufen und ihre Hilfspersonen sind zur Verweigerung des Zeugnisses über den Beschuldigten als ihren Mandanten, Patienten, Beratungskunden, ihr Mitglied oder ihren Informanten berechtigt: |
| | + | |
| | + | * Strafverteidiger, [[Rechtsanwalt|Rechtsanwälte]], Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Ärzte, Zahnärzte, psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apotheker und Hebammen; |
| | + | * Geistliche als Seelsorger; Mitglieder oder Beauftragte einer anerkannten Beratungsstelle zu Schwangerschaftskonflikten; Berater für Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit in einer Beratungsstelle, einer Behörde oder einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts; |
| | + | * Mitglieder des Deutschen Bundestags, eines Landtags oder einer Kammer sowie Mitglieder des Europäischen Parlaments; |
| | + | * Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von periodischen Druckwerken oder Rundfunksendungen bzw. Medien berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben (= Presse). |
| | | | |
| | ==Keine Offenbarungspflicht== | | ==Keine Offenbarungspflicht== |
| − |
| |
| | Der Betreuer ist auch ggü. Vertragspartnern des Betreuten grundsätzlich nicht verpflichtet, diesen Kenntnis von der Betreuung zu geben (siehe dazu den [http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv084192.html Beschluss des BVerfG vom 11.06.1991], 1 BvR 239/90, BVerfGE 84, 192 = NJW 1991, 2411 = FamRZ 1991, 1037 = FamRZ 1991, 1284 (siehe auch [http://www.weka.de/datenschutz/3363513-Y29udGVudF9pZD02OTY0MzQ3Jmhvc3RpZD0-~aktuelles~urteile~urteile_detail.html Beschlussbesprechung]). | | Der Betreuer ist auch ggü. Vertragspartnern des Betreuten grundsätzlich nicht verpflichtet, diesen Kenntnis von der Betreuung zu geben (siehe dazu den [http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv084192.html Beschluss des BVerfG vom 11.06.1991], 1 BvR 239/90, BVerfGE 84, 192 = NJW 1991, 2411 = FamRZ 1991, 1037 = FamRZ 1991, 1284 (siehe auch [http://www.weka.de/datenschutz/3363513-Y29udGVudF9pZD02OTY0MzQ3Jmhvc3RpZD0-~aktuelles~urteile~urteile_detail.html Beschlussbesprechung]). |
| | | | |